Nicht tiergerechte Zäune und Weidenetze sind für Wildtiere, insbesondere für Rehe, Hirsche, Füchse, Igel, Amphibien und viele weitere Arten, eine oft tödliche Falle. Der Kanton (………) soll klare Vorgaben erlassen, damit Weidezäune und Netze wildtierfreundlich gestaltet, korrekt betrieben und bei Nichtgebrauch konsequent entfernt werden.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des kantonalen Landwirtschafts-, Tierschutz-, Jagd- und gegebenenfalls Waldrechts (Gesetz über Landwirtschaft ……, Tierschutzverordnung ……., Jagdgesetz ……, Waldgesetz ……) sowie der dazugehörigen Verordnungen zu unterbreiten. Ziel ist die Einführung verbindlicher tierschutzkonformer Standards für Weidezäune und Weidenetze im Kanton (………).
Die Gesetzes- und Verordnungsrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass für Weidenetze und Elektro-Zäune im Offenland verbindliche technische Mindestanforderungen festgelegt werden, insbesondere:
- maximale Zaunhöhe in bestimmten Bereichen (zum Beispiel entlang von Wildwechseln und Waldrändern)
- Mindestabstand der untersten Litze oder Netzmasche zum Boden, um das Einklemmen von Igeln, Amphibien und Kleinsäugern zu verhindern
- Einschränkungen bei Maschengrössen, Netzformen und Drahtstärken, die ein Verheddern und Hängenbleiben von Wildtieren begünstigen.
- dass Weidenetze und Elektro-Zäune nur dort und nur so lange eingesetzt werden dürfen, wie tatsächlich Nutztiere darauf weiden. Insbesondere ist festzuschreiben:
- Pflicht zur unverzüglichen Entfernung nicht mehr genutzter Weidenetze
- Verbot, Elektro-Netze dauerhaft ohne Nutztiere im Gelände stehen zu lassen
- Pflicht zur saisonalen Entfernung von Netzen in bekannten Wildtierkorridoren und Wanderachsen.
- dass im Bereich von Waldrändern, Hecken, Bachläufen, Feuchtgebieten, Wildtierkorridoren und bekannten Wechseln besondere Einschränkungen gelten, namentlich:
- Verbot bestimmter Netztypen mit hoher Verhedderungsgefahr
- Mindestabstände von Zäunen zu Deckungsstrukturen, die Wildtiere zum Überspringen oder Durchschlüpfen zwingen
- Vorgaben für Durchlässe, Querungsmöglichkeiten oder zaunfreie Schneisen für Wildtiere.
- dass elektrisch betriebene Weidenetze und Zäune:
- technisch so ausgelegt werden müssen, dass für Wildtiere und Nutztiere keine vermeidbaren schweren Verbrennungen, Stürze oder Verletzungen entstehen
- in der Nacht in bestimmten sensiblen Lagen (unter anderem Amphibienwandergebieten) nur mit reduzierter Spannung oder zeitweise abgeschaltet betrieben werden dürfen.
- dass der Kanton ein Informations- und Beratungsangebot für Landwirtinnen und Landwirte, Tierhaltende und Gemeinden aufbaut, welches:
- über wildtierfreundliche Zaun- und Netzsysteme informiert
- konkrete Empfehlungen zur Platzierung, Gestaltung und Kontrolle der Anlagen gibt
- aufzeigt, welche Systeme sich in Bezug auf Herdenschutz und Tierschutz bewährt haben.
- dass Kontrollen von Weidezäunen und Netzen in die ordentliche Aufsichtstätigkeit von Landwirtschafts-, Tierschutz- und Jagdbehörden integriert werden. Festgestellte, für Wildtiere besonders gefährliche Anlagen sind:
- zu bezeichnen und mit Frist zur Mängelbehebung zu versehen
- bei Nichtbehebung mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen und Bussen zu sanktionieren.
- dass Todesfälle oder schwere Verletzungen von Wildtieren in Zusammenhang mit Zäunen und Weidenetzen der zuständigen Stelle gemeldet werden müssen. Der Kanton führt darüber eine Statistik, um:
- besonders problematische Zauntypen und Standorte zu identifizieren
- gezielte Verbesserungsmassnahmen abzuleiten.
- dass finanzielle Unterstützungen und Förderinstrumente (unter anderem Direktzahlungen, Beiträge an Herdenschutz) daran geknüpft werden, dass eingesetzte Zaun- und Netzsysteme den tierschutzkonformen Vorgaben entsprechen.
- dass in der jagdlichen Ausbildung sowie in Kursen für Landwirtinnen und Landwirte verbindliche Einheiten zu wildtiergerechten Zaun- und Netzsystemen aufgenommen werden.
- dass der Regierungsrat in seiner Botschaft darlegt:
- welche Probleme mit Weidenetzen und Zäunen im Kanton bisher bekannt sind
- welche Zaun- und Netzsysteme als besonders problematisch gelten
- mit welchen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für den Kanton, die Gemeinden und die betroffenen Kreise zu rechnen ist.
Der Regierungsrat stellt sicher, dass die kantonalen Bestimmungen die Vorgaben des Bundesrechts im Bereich Tierschutz und Landwirtschaft nicht unterschreiten, sondern im Sinne eines wirksamen Wildtierschutzes konkretisieren und verstärken.
2. Kurze Begründung
Weidenetze und Zäune sind aus der landwirtschaftlichen Praxis nicht wegzudenken. Gleichzeitig verursachen sie Jahr für Jahr grosses, meist unsichtbares Leid bei Wildtieren:
- Rehe, Hirsche, Gämsen und andere Huftiere bleiben mit Läufen oder Geweihen in Netzen hängen, geraten in Panik, verletzen sich schwer oder verenden langsam.
- Igel, Amphibien, Jungfüchse, Jungdachse, Hasen und zahlreiche Kleinsäuger verheddern sich in Maschen, Litzen und Drähten, werden elektrisiert, verletzen sich oder sterben an Erschöpfung.
- Vögel können sich in schlecht sichtbaren Litzen, besonders dichten Netzen oder in Stacheldrähten schwer verletzen.
Ein Zaun soll Tiere schützen, nicht sie qualvoll töten. Wer die Landschaft mit Netzen und Litzen überzieht, muss dafür sorgen, dass Wildtiere daran nicht zugrunde gehen.
Diese Todes- und Leidensfälle sind kein Naturgesetz, sondern die Folge menschlicher Gestaltung. Viele der heute eingesetzten Weidenetze und Zaunformen sind allein am kurzfristigen Nutzen orientiert und ignorieren völlig die Bedürfnisse und Bewegungsmuster freilebender Tiere. Besonders problematisch ist der Trend zu billigen, schnell aufstellbaren Kunststoffnetzen, die:
- oft monatelang ohne Tiere auf der Weide stehen
- an Waldrändern, in Wildkorridoren oder entlang von Hecken platziert werden
- durch ihre Struktur ein hohes Risiko des Verhedderns, Hängenbleibens und Strangulierens mit sich bringen.
In der Schweiz wird einerseits grosses Gewicht auf Biodiversität, Tierschutz und wildtierfreundliche Infrastruktur gelegt. Andererseits bleiben Weidezaun- und Netzsysteme weitgehend eine private Entscheidung, oft ohne Kontrolle, ohne klare Vorgaben und ohne Konsequenzen, selbst wenn sie nachweislich zu Tierleid führen. Dieses Missverhältnis ist aus Sicht des Tierschutzes und einer glaubwürdigen Wildtierpolitik nicht mehr haltbar.
Tierschutzkonforme Zaun- und Netzvorgaben sind:
- einen einfachen, pragmatischen Hebel, um viel Tierleid zu verhindern
- technisch ohne Weiteres umsetzbar, da zahlreiche wildtierfreundlichere Systeme auf dem Markt sind
- auch im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte, weil sich Unfälle mit Nutz- und Wildtieren reduzieren und Konflikte mit Bevölkerung und Tierschutzorganisationen entschärfen.
Die Motion verlangt keine Abschaffung von Weidenetzen, sondern ihre Regulierung:
- Gefährliche Konstruktionen und Standorte sollen verboten oder deutlich eingeschränkt werden
- Netze und Zäune sollen nur dort stehen, wo sie tatsächlich gebraucht werden
- Zaun- und Netzsysteme sollen sich an den Bewegungsmustern von Wildtieren orientieren, nicht umgekehrt
- Verstösse sollen nicht folgenlos bleiben, wenn dadurch immer wieder Tiere sterben.
In einer Landschaft, die von Menschen intensiv genutzt und gestaltet wird, trägt der Kanton Verantwortung für die Konsequenzen dieser Gestaltung. Es ist inakzeptabel, dass Wildtiere in einem unsichtbaren Geflecht aus Kunststoffnetzen, Litzen und Drähten sterben, nur weil tierschutzkonforme Vorgaben fehlen oder nicht durchgesetzt werden.