Die hohe Zahl von Anzeigen, Ordnungsbussen und Fehlabschüssen im Umfeld der Hobby-Jagd zeigt, dass es sich nicht um vereinzelte Ausrutscher handelt, sondern um ein strukturelles Problem. Wer Waffen führt und Tiere im Namen des Staates schiesst, muss strengeren Kontrollen unterliegen als ein gewöhnlicher Verein.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (…………) und gegebenenfalls weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen (unter anderem Polizeigesetz, Vollzugsgesetze zum Strafrecht) zu unterbreiten. Ziel ist es, Kriminalität und systematische Rechtsverstösse im Umfeld der Hobby-Jagd zu erfassen, transparent zu machen und wirksam zu sanktionieren.
Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass der Kanton eine zentrale, jährlich zu veröffentlichende Statistik über strafrechtliche Verfahren, Ordnungsbussen und disziplinarische Massnahmen im Kontext der Jagd führt. Diese Statistik enthält mindestens:
- Anzahl und Art der Verfahren und Bussen
- Deliktbereiche (insbesondere Jagdrecht, Tierschutzrecht, Waffenrecht, Strassenverkehr, Gewalt- und Vermögensdelikte)
- Höhe der ausgesprochenen Bussen und Strafen
- Anzahl betroffener Jagdpatente und Jagdrevierinhaberschaften.
- dass beim Erwerb und bei jeder Erneuerung eines Jagdpatents ein aktueller, erweiterter Strafregisterauszug vorzulegen ist. Personen mit bestimmten Delikten im Bereich:
- Gewalt gegen Menschen oder Tiere
- Sexualdelikten
- schweren Vermögensdelikten, organisierter Kriminalität oder qualifizierter Drogenkriminalität
- wiederholten Verstössen gegen Tierschutz-, Jagd- oder Waffenrecht
erhalten kein Jagdpatent oder verlieren ein bestehendes Patent zwingend.
- dass das Amt für Jagd und die zuständigen Sicherheitsbehörden regelmässig und systematisch Daten austauschen über hängige oder abgeschlossene Strafverfahren gegen Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhaber im relevanten Deliktsbereich. Die jagdrechtliche Eignung ist in solchen Fällen von Amts wegen zu überprüfen.
- dass bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstössen einzelner Jägerinnen und Jäger, insbesondere bei:
- Beschuss von Nichtzielarten und geschützten Arten
- wiederholten Fehlabschüssen und widerrechtlichen Abschüssen
- schweren Verstössen gegen Sicherheitspflichten, Alkoholverbote oder Tierschutzvorschriften
ein befristeter oder dauerhafter Entzug des Jagdpatents vorgesehen ist.
- dass Jagdgesellschaften, Jagdvereine oder Jagdreviere, in denen über Jahre hinweg überdurchschnittlich viele Anzeigen, Bussen und Verstösse anfallen, nicht nur individuelle, sondern auch kollektive Konsequenzen zu tragen haben, zum Beispiel:
- befristeter oder dauerhafter Entzug der Revierkonzession
- Ausschluss von Gremien mit staatlichem Auftrag
- Entzug von Beiträgen oder Privilegien, die mit einer besonderen Vertrauensstellung verbunden sind.
- dass der Regierungsrat verpflichtet wird, in regelmässigen Abständen zu prüfen und in einem Bericht darzulegen:
- ob Umfang und Art der registrierten Delikte im Umfeld der Hobby-Jagd noch mit dem Bild eines normalen Vereinswesens vereinbar sind oder
- ob die Strukturen in einzelnen Fällen Merkmale aufweisen, die strafrechtlich als organisierte oder kriminelle Organisation einzustufen sein könnten. Hierzu zieht der Regierungsrat gegebenenfalls die zuständigen Strafverfolgungsbehörden bei.
- dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Ergebnisse dieser Prüfungen informiert wird, ohne personenbezogene Daten offenzulegen, jedoch mit einer transparenten Darstellung der Entwicklung von Anzeigen, Bussen und Sanktionen im Jagdbereich.
Der Regierungsrat legt in seiner Botschaft dar:
- welche Daten zu Anzeigen, Bussen und sonstigen Verfahren im Jagdbereich heute bereits erhoben werden und wo Lücken bestehen
- wie die vorgeschlagenen Regelungen konkret zur Prävention und Eindämmung von Kriminalität im Umfeld der Hobby-Jagd beitragen
- mit welchen organisatorischen und finanziellen Auswirkungen für den Kanton, die Gemeinden und die betroffenen Kreise zu rechnen ist.
2. Kurze Begründung
In der öffentlichen Darstellung wird die Hobby-Jagd gerne als Tradition, Brauchtum oder verantwortungsvolle Nutzung des Wildes präsentiert. Gleichzeitig dokumentieren die verfügbaren Zahlen seit Jahren eine hohe Dichte an Anzeigen, Ordnungsbussen und Fehlabschüssen.
Für den Kanton Graubünden ist belegt, dass allein während der Jagd jährlich weit über tausend Anzeigen und Bussen ausgesprochen werden. Öffentlich gewordene Auswertungen zeigen zudem, dass während der Hochjagd über Jahre hinweg bis zu rund tausend Tiere pro Saison als Fehlabschüsse galten und Jägerinnen und Jäger in wenigen Jahren hohe sechsstellige Summen an Ordnungsbussen bezahlten. Hochgerechnet auf die Schweiz und in Relation zur Zahl der Jagdpatentinhaberinnen und Jagdpatentinhaber bedeutet dies:
- Es handelt sich nicht um vereinzelte Verfehlungen, sondern um ein dauerhaft hohes Niveau an Rechtsverstössen im Umfeld einer staatlich privilegierten Freizeitaktivität.
- Die Spannweite reicht von Jagd- und Tierschutzdelikten über Verstösse gegen Sicherheitsvorschriften bis hin zu Delikten, bei denen Waffen eine Rolle spielen können.
In anderen Bereichen würde eine derart hohe Dichte an Bussen und Anzeigen in einer vergleichsweise kleinen, sozial eng vernetzten Szene zu heftigen politischen Reaktionen führen. Wenn in einem Sportverband, in einem Jugendverein oder in einer kirchlichen Organisation Jahr für Jahr Hunderte bis tausende Anzeigen und Bussen mit Bezug zur Vereinstätigkeit anfallen würden, stünde rasch der Verdacht struktureller Probleme im Raum, bis hin zur Frage, ob die Schwelle zu kriminellen Organisationsformen erreicht ist.
Wo Menschen im Rahmen einer Freizeitaktivität mit Schusswaffen in Wäldern unterwegs sind, Wildtiere beschiessen und im Namen des Staates über Leben und Tod von Tieren entscheiden, ist ein solches Mass an Rechtsverstössen besonders bedenklich. Es geht um:
- Tierschutz und Vermeidung von Tierquälerei
- Sicherheit von Erholungssuchenden und Anwohnenden
- den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen
- das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Jagdaufsicht und Justiz.
Die bisherigen Kontrollen im Bereich Eignung und Sicherheit der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger reichen nicht aus. Es braucht jährlich medizinisch-psychologische Gutachten für Hobby-Jäger nach dem Vorbild von Holland sowie eine klare Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern sind 65+, jene mit Alters-, Denk-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere dramatisch an. Die erschreckenden Meldungen über Jagdunfälle und tödliche Straftaten mit Jägerwaffen zeigen aus dieser Sicht: Es wird höchste Zeit für die Abschaffung der Hobby-Jagd. Tödliche Schusswaffen gehören nicht in die Hände von Hobby-Jägern, die diese bis ins hohe Alter völlig unkontrolliert benutzen können.
Aus jagdkritischer Perspektive steht die Hobby-Jagd zudem für ein Weltbild, das die Interessen von Menschen über die elementaren Lebensinteressen anderer Tiere stellt. Hobby-Jäger leben Speziesismus. Speziesismus ist vergleichbar mit Rassismus und Sexismus, und das ist keine Kultur oder Tradition, sondern eine Ideologie der Ungleichwertigkeit.
Insbesondere bei der Hobby-Jagd ist es daher elementar, ganz genau hinzuschauen. Nirgendwo wird so viel mit Unwahrheiten, Verharmlosungen und Fake News manipuliert. Gewalt und Lügen gehören zur gleichen Münze. Eine Szene, die überdurchschnittlich häufig mit Anzeigen, Bussen, Fehlabschüssen, Waffenschieberei und vielen anderen kriminellen Aktivitäten auffällt, gleichzeitig aber ein geschöntes Bild von sich selbst verbreitet, kann nicht als unproblematischer Freizeitverein behandelt werden.
Die heute übliche Praxis, Verstösse zwar zu sanktionieren, aber strukturell kaum Konsequenzen zu ziehen, führt aus Sicht der Motionärin dazu, dass sich ein Klima der faktischen Straflosigkeit oder der Bagatellisierung verfestigt. Die Szene reguliert sich offenkundig nicht selbst, obwohl sie genau das gerne behauptet.
Vor diesem Hintergrund ist es sachlich gerechtfertigt, die Hobby-Jagd rechtlich anders zu behandeln als ein gewöhnliches Vereinswesen:
- Wer ein Jagdpatent beantragt oder verlängert, muss seine persönliche und psychische Eignung nachweisen, so wie dies in anderen Bereichen wie Polizei oder Militär mit hohen Risiken längst üblich ist.
- Wer wiederholt oder schwer gegen Tierschutz, Jagdrecht oder Sicherheitsvorschriften verstösst, soll nicht weiterhin als staatlich legitimierte Person mit Gewehr im Wald unterwegs sein.
- Wo sich in einzelnen Jagdgesellschaften oder Revieren überdurchschnittlich viele Verstösse häufen, braucht es nicht nur individuelle, sondern auch strukturelle Konsequenzen.
Die vorgeschlagene Motion verlangt keine pauschale strafrechtliche Verurteilung aller Jagenden. Sie zielt vielmehr darauf ab, den tatsächlichen Umfang von Kriminalität und Rechtsverstössen in der Jagdszene erstmals systematisch sichtbar zu machen, die Eignungskontrollen deutlich zu verschärfen und den kantonalen Behörden die nötigen Instrumente zu geben, um im Problemfall konsequent zu handeln. Damit wird die öffentliche Sicherheit gestärkt, der Tierschutz ernst genommen und das verbreitete Bild einer faktisch rechtsfreien Zone Hobby-Jagd korrigiert.