Die Jagd findet in der Schweiz in einem dicht genutzten Raum statt. Spaziergängerinnen, Kinder, Reiter, Biker, Hundehaltende und Anwohnende teilen sich Wälder und Felder mit bewaffneten Hobby-Jägern. Der Kanton (………) soll die Sicherheit der Bevölkerung durch klare Mindestabstände, Sperrzonen und eine konsequente Meldepflicht für Jagdunfälle und Beinahe-Unfälle deutlich verbessern.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (…………) und gegebenenfalls weiterer einschlägiger Erlasse (unter anderem Polizeigesetz, Verordnung über Ruhezonen, Waldgesetz) zu unterbreiten. Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung im Kontext der Jagdausübung.
Die Gesetzes- und Verordnungsrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- dass im Kanton (………) verbindliche Mindestabstände für Schüsse in Richtung von bewohnten Gebäuden, Strassen, Wanderwegen, Spielplätzen, Schulwegen, Sport- und Freizeitanlagen festgelegt werden. Diese Mindestabstände sind so auszugestalten, dass:
- Schussrichtungen in Richtung von Siedlungen, Einzelgebäuden, stark begangenen Wegen und öffentlich zugänglichen Flächen ausgeschlossen werden
- in einem definierten Umkreis um Siedlungsgebiete faktische Sperrzonen für die Jagd gelten.
- dass in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, viel begangenen Naherholungsgebieten, beliebten Wander- und Bikerouten sowie entlang von stark frequentierten Uferwegen generelle jagdfreie Zonen oder zeitlich eingeschränkte Sperrzonen geschaffen werden.
- dass im Rahmen der Hochjagd und anderer Jagdperioden in geeigneter Form vor Jagdtätigkeiten gewarnt wird, insbesondere:
- Frühzeitige Information der Bevölkerung über Daten und Gebiete grösserer Treib- und Gesellschaftsjagden
- gut sichtbare Tages- und Bereichssignalstation vor Ort (unter anderem Tafeln an Parkplätzen, Wegzugängen und Waldzugängen).
- dass der Kanton eine obligatorische und lückenlose Meldepflicht für alle Jagdunfälle, Schussabgaben mit Personenschaden, Sachschaden, Beschuss von Wohngebäuden, Fahrzeugen und Infrastrukturen sowie für Beinahe-Unfälle einführt, bei denen Menschen, Haustiere oder andere Tiere in unmittelbarer Nähe gefährdet wurden.
- dass diese Meldungen zentral erfasst, statistisch ausgewertet und jährlich in einem öffentlichen Bericht veröffentlicht werden, der mindestens folgende Angaben enthält:
- Anzahl und Art der Unfälle und Beinahe-Unfälle
- beteiligte Jagdformen (Einzeljagd, Treibjagd, Drückjagd etc.)
- örtliche Schwerpunkte und typische Gefährdungssituationen.
- dass bei schweren oder wiederholten Sicherheitsverstössen, insbesondere bei:
- Schussabgaben in Richtung von Personen, Gebäuden oder Wegen
- Nichtbeachtung von Mindestabständen und Sperrzonen
- Jagdausübung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
zwingend jagdrechtliche Konsequenzen vorgesehen werden, bis hin zu befristetem oder dauerhaftem Entzug des Jagdpatents.
- dass der Kanton in der Jagdausbildung und -prüfung verbindliche Sicherheitsmodule vorschreibt, die insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- sicheres Verhalten im stark genutzten Naherholungsraum
- Umgang mit unübersichtlichen Geländesituationen
- Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Bevölkerung, Erholungssuchenden und anderen Nutzergruppen.
- dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Jagdbehörden, Polizei, Gemeinden und Rettungsdiensten etabliert wird, um:
- Melde- und Einsatzwege bei Jagdunfällen zu klären
- gemeinsam Präventionsmassnahmen zu entwickeln
- die Bevölkerung zielgerichtet zu informieren.
- dass der Regierungsrat in seiner Botschaft darlegt:
- wie viele Jagdunfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle im Kanton in den vergangenen Jahren bekannt wurden
- wo aus seiner Sicht die grössten Sicherheitsrisiken liegen
- wie die vorgeschlagenen Regelungen konkret zur Erhöhung der Sicherheit beitragen und
- mit welchen organisatorischen und finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden zu rechnen ist.
Der Regierungsrat stellt sicher, dass die kantonalen Bestimmungen mindestens im Einklang mit dem Bundesrecht stehen, im Bereich Sicherheit aber über das Minimalniveau hinausgehen und den spezifischen Gefährdungen eines dicht genutzten Lebensraums Rechnung tragen.
2. Kurze Begründung
Die Schweiz ist kein menschenleeres Jagdgebiet, sondern ein dicht besiedeltes Land mit hohem Nutzungsdruck auf Wälder, Felder und Gewässer. Genau in diesen Räumen sind während der Jagdsaison bewaffnete Hobby-Jäger unterwegs. Schüsse fallen in unmittelbarer Nähe von Wanderwegen, Weilern, Einzelhöfen, Skitourenrouten, Bike-Trails und Spazierwegen.
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen:
- Projektile in Wohnhäuser oder Ställe einschlagen
- Spaziergängerinnen, Reiter, Velofahrer oder Hundehalter gefährlich nah beschossen werden
- Kugeln Strassen oder Wege queren
- Menschen und Haustiere verletzt oder getötet werden.
Viele Vorfälle werden gar nicht oder nur unvollständig erfasst, weil es keine konsequente Meldepflicht und keine transparente Statistik gibt. Betroffene, die solche Situationen erleben, berichten von Angst, Verunsicherung und dem Gefühl, im eigenen Naherholungsraum nicht mehr sicher zu sein. Wer mit Kindern oder Hunden unterwegs ist, erlebt die Jagdsaison nicht als Idylle, sondern als Gefahrenzeit.
Hinzu kommt, dass die Jagd in der Schweiz überwiegend eine Freizeitaktivität ist. Es handelt sich nicht um trainierte Berufskräfte, sondern um Personen mit sehr unterschiedlicher Ausbildung, Übung und Eignung, darunter viele ältere Menschen. Fehler bei der Distanzschätzung, beim Kugelfang, bei der Einschätzung von Gelände, Sicht und Hintergrund haben in diesem Bereich potenziell tödliche Folgen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht einer modernen Sicherheits- und Tierschutzpolitik zwingend, die Regeln nicht an den Bedürfnissen der Hobby-Jagd, sondern an der Sicherheit der Bevölkerung auszurichten:
- Klare Mindestabstände und Sperrzonen sind nötig, um Räume zu schaffen, in denen sich Menschen ohne Angst vor Schusswaffen bewegen können.
- Eine lückenlose Meldepflicht und eine transparente Statistik sind die Voraussetzung dafür, das tatsächliche Risiko zu erfassen, gefährliche Muster zu erkennen und wirksam gegenzusteuern.
- Strenge Konsequenzen bei Sicherheitsverstössen sind unvermeidlich, wenn der Staat glaubwürdig vermitteln will, dass der Schutz von Menschenleben und körperlicher Unversehrtheit Vorrang vor Hobbyinteressen hat.
Die Jagd wird oft als angeblich unverzichtbare Form des Wildtiermanagements präsentiert. Wer sich auf diesen Anspruch beruft, muss akzeptieren, dass höchste Sicherheitsstandards gelten. Es kann nicht sein, dass im dicht genutzten Schweizer Lebensraum Privatpersonen mit scharfen Waffen unterwegs sind, ohne dass Mindestabstände, Sperrzonen und konsequente Kontrollen eingeführt werden.
Wer im Wald den Finger am Abzug hat, trägt die Verantwortung für das Leben anderer. Sicherheitsregeln dürfen nicht an der Grenze der Jagdjacke enden.
Die vorgeschlagene Motion sorgt dafür, dass die Sicherheit der Bevölkerung im Zentrum steht und nicht länger als Nebensache einer historisch gewachsenen Freizeitpraxis behandelt wird. Sie schafft klare Regeln, Transparenz und Verantwortlichkeit in einem Bereich, der bislang häufig von Verharmlosung und Intransparenz geprägt ist.