Statt Jagd auf Wölfe sollen Herdenschutz, Prävention und wissenschaftliche Begleitung im Vordergrund stehen.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über Jagd und Wildtierschutz (………) sowie der Jagdverordnung (…………) zu unterbreiten, mit der im Kanton (………) der Umgang mit dem Wolf neu geregelt wird. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass
- ein Moratorium für präventive und reguläre Wolfsabschüsse im gesamten Kantonsgebiet eingeführt wird, solange keine wissenschaftlich fundierte Bestandsanalyse für den Wolf im Kanton (………) vorliegt
- der Wolf im kantonalen Jagdrecht nicht als jagdbare Art im Rahmen der ordentlichen Jagd (Patentjagd, Revierjagd oder vergleichbare Formen der Freizeitjagd) geführt wird
- die Jagd auf Wölfe zu Freizeitzwecken sowie eine reguläre Bestandsregulation durch jagdausübungsberechtigte Personen unzulässig sind
- Eingriffe in Wolfsbestände nur noch als behördlich angeordnete Massnahmen in eng umschriebenen Ausnahmefällen zulässig sind, soweit dies mit dem Bundesjagdgesetz vereinbar ist, namentlich
- zur Bekämpfung von Tierseuchen und aus Gründen der Tierseuchenprävention
- bei unmittelbarer Gefahr für Menschen oder erheblicher Gefährdung bedeutender Sachgüter
- aus zwingenden Gründen des Natur- und Artenschutzes
In diesen Fällen erfolgt der Eingriff in der Regel durch die zuständige Wildhut oder im behördlichen Auftrag und beschränkt sich auf das notwendige Minimum
- vor einem Eingriff in Wolfsbestände stets geprüft und dokumentiert wird, ob nicht letale Massnahmen wie Herdenschutz, Anpassung von Haltungs- oder Bewirtschaftungsformen, Vergrämung und andere Präventionsmassnahmen ausreichend sind, und der Kanton seinen bundesrechtlichen Spielraum zugunsten eines möglichst weitgehenden Schutzes des Wolfs restriktiv nutzt
- die Mittel für Herdenschutzmassnahmen, für die Beratung der Tierhaltenden sowie für Konfliktprävention und Information der Bevölkerung deutlich erhöht werden
- ein unabhängiges Monitoring der Auswirkungen des Wolfs auf Biodiversität, Schalenwildbestände, Landwirtschaft, Schutzwald und Tierwohl eingerichtet und regelmässig ausgewertet wird
- die Ergebnisse dieses Monitorings transparent veröffentlicht und bei der Weiterentwicklung der kantonalen Jagd- und Herdenschutzpraxis verbindlich berücksichtigt werden
- der Kanton ein Fachkonzept für das Management von Wölfen erarbeitet oder aktualisiert, das Monitoring, Prävention, nicht letale Massnahmen, Information der Bevölkerung sowie den Ablauf eines allfälligen behördlichen Eingriffs regelt
- der Regierungsrat in der Botschaft darlegt
- welche Auswirkungen die Abschaffung der Wolfsjagd zu Freizeitzwecken auf Jagdplanung und jagdliche Organisation hat
- wie sich die neue Regelung auf landwirtschaftliche Schäden, Schutzwald, Herdenschutzmassnahmen und Entschädigungsregelungen auswirkt
- welche finanziellen und organisatorischen Folgen für Kanton und Gemeinden zu erwarten sind
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf laufende Abschussbewilligungen, bestehende Jagdplanungen und bereits angeordnete Herdenschutzprogramme.
2. Kurze Begründung
Der Wolf ist eine geschützte einheimische Art. Seine Rückkehr nach Mitteleuropa ist eine Folge internationaler und nationaler Schutzbemühungen. Abschüsse greifen in die komplexen Sozialstrukturen von Wolfsrudeln ein, können Rudel destabilisieren und unerwünschte Nebeneffekte auslösen, etwa vermehrte Konflikte mit Nutztieren durch versprengte Einzeltiere. Sie lösen die strukturellen Defizite im Herdenschutz nicht.
Der Kanton (………) verfügt im Rahmen des Bundesjagdrechts über einen Spielraum, um zusätzliche Schutzbestimmungen zu erlassen, Abschussregelungen zu präzisieren und den Herdenschutz zu stärken. Ein Moratorium für präventive Wolfsabschüsse schafft Zeit, um auf einer wissenschaftlich soliden Grundlage zu beurteilen, wie sich der Wolf auf Ökosysteme, Schutzwald, Schalenwildbestände und die landwirtschaftliche Nutzung auswirkt und welche Massnahmen im Herdenschutz tatsächlich wirksam und verhältnismässig sind.
Laut Bundesrecht, muss kein Kanton in der Schweiz die Hobby-Jagd vorsehen. Es ist das Recht der Kantone, zu entscheiden, ob die Jagd zugelassen wird oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton gegen oder auch nur teilweise gegen die Jagd, kann er dies laut Bundesverfassung frei tun. Der Kanton Genf hat sich längst für diesen vorbildlichen Weg entschieden.
Ein konsequent umgesetzter Grundsatz «Herdenschutz vor Abschuss» trägt dazu bei, Konflikte zu entschärfen, Schäden an Nutztieren zu vermeiden und gleichzeitig den gesetzlichen Schutzstatus des Wolfs ernst zu nehmen. Zusätzliche Mittel für Herdenschutz, Beratung und Konfliktprävention entlasten betroffene Tierhaltende und fördern tragfähige, langfristige Lösungen.
Mit einer solchen Regelung positioniert sich der Kanton (………) als Vorreiter eines sachlichen, evidenzbasierten Umgangs mit Beutegreifern, statt populistischen Schnellschüssen zu folgen, und setzt ein Zeichen für Tierschutz, Biodiversität und rechtsstaatlich saubere Entscheidungsgrundlagen.
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