2. April 2026, 07:40

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Kantonale Volksinitiative – Kanton Glarus

«Für professionellen Wildtierschutz»

Memorialsantrag an die Landsgemeinde des Kantons Glarus

Gestützt auf Art. 56 ff. der Verfassung des Kantons Glarus vom 1. Mai 1988 und auf das Gesetz über die politischen Rechte

Eingereicht durch [Name], [Wohnort GL], [Datum]

Hinweis: Der Kanton Glarus ist ein Landsgemeinde-Kanton. An der Landsgemeinde können sämtliche stimmberechtigten Glarnerinnen und Glarner direkt über Verfassungs- und Gesetzesvorlagen abstimmen. Ein Memorialsantrag kann von jeder einzelnen stimmberechtigten Person eingereicht werden. Es sind keine Unterschriften erforderlich.

Antrag

Die Landsgemeinde des Kantons Glarus beschliesst folgende Änderung der Verfassung des Kantons Glarus vom 1. Mai 1988:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Glarus untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Glarus, einem kleinen Alpenkanton mit rund 40’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 685 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Glarus als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Glarus sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Der Wolf ist im Glarnerland präsent. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Steinadler brütet in den Glarner Alpen. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Das Klöntal und das Sernftal sind Lebensräume von regionaler Bedeutung. Der UNESCO-Welterbe-Standort Tektonikarena Sardona liegt teilweise im Kanton Glarus (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Glarus hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen. Die Landsgemeinde bietet dafür das ideale demokratische Instrument: Eine einzelne Person kann den Antrag stellen, und die gesamte Stimmbevölkerung entscheidet direkt.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Die Erfahrungen sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung aus. 2009 wurde ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative. Ausführliche Darstellung im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com. Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Der Memorialsantrag ersetzt die Hobby-Jagd durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Belegt durch Genf, Nationalparks und Studien.

4. Warum Glarus?

Landsgemeinde: Direkteste Demokratie der Schweiz. Eine einzelne stimmberechtigte Person kann einen Memorialsantrag einreichen. Keine Unterschriften nötig. Die niedrigste Hürde der ganzen Schweiz.

UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. Professionelles Wildtiermanagement stärkt den Schutz dieses einzigartigen Gebiets.

Glarner Alpen: Schutzwald und Wildtiere. Wolf, Luchs, Steinadler, Steinbock, Gämse. Klöntal und Sernftal als wertvolle Lebensräume (vgl. wildbeimwild.com zu Schutzgebieten und Wolfspolitik).

Ähnliche Grösse wie Genf. 685 km² vs. 282 km². Dünner besiedelt, weniger Konfliktzonen (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

5. Zum Antragstext

Die sechs Absätze des ersten Artikels und die vier Absätze des zweiten Artikels entsprechen exakt dem Genfer Modell und der Patentjagd-Variante der gesamten Initiativserie. Bundesrechtskonform nach Art. 3 Abs. 1 JSG. Genf seit 1974 unbeanstandet. Die Wildtierkommission verhindert, dass der Regierungsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Wolf, Luchs, Steinadler im Kanton präsent. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen

In Genf (282 km², 500’000 Einwohner): 1,2 Millionen Franken jährlich. Für Glarus (685 km², 40’000 Einwohner) ergibt sich folgende bewusst konservative Hochrechnung, die alpine Zusatzkosten grosszügig berücksichtigt:

Personalkosten: 360’000 bis 700’000 Franken. Erforderlich sind 3 bis 5 Vollzeitstellen. Glarus ist ein topographisch anspruchsvoller Alpenkanton mit dem UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona, dem Klöntal und dem Sernftal. Die höhere Stellenzahl berücksichtigt das Rothirsch-Übergangsmanagement.

Sachkosten: 70’000 bis 130’000 Franken. Schadensvergütung: 35’000 bis 90’000 Franken.

Herdenschutz-Startinvestition: 300’000 bis 500’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Glarner Alpen und das Sernftal über drei bis fünf Jahre.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 200’000 bis 350’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Gesamtkosten brutto: 465’000 bis 920’000 Franken. Nach Einsparungen (keine Patentverwaltung, Jagdaufsicht, Abschussplanung; ein sinnlos getöteter Wolf kostet 35’000 Franken): Nettomehrkosten 250’000 bis 600’000 Franken jährlich. Der Rothirsch ist in den Glarner Alpen präsent. Die kompensatorische Reproduktion durch Jagddruck betrifft auch Glarus. Nach dem Systemwechsel braucht es ein gezieltes Übergangsmanagement in den ersten drei bis fünf Jahren. Für einen Kanton mit einem Budget von rund 434 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV) bescheiden: weniger als 0.15 Prozent (vgl. Jagdmythen-Faktencheck).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Bundesrechtskonform (Art. 3 Abs. 1 JSG, drei gleichwertige Jagdsysteme, Genf seit 1974). Art. 7a JSG ermöglicht, verpflichtet aber nicht zur präventiven Regulierung. Einheit der Materie gewahrt.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Glarus ist zu klein»

Die Fakten: Genf macht es seit 50 Jahren auf 282 km². Glarus hat 685 km² und ist dünner besiedelt. 250’000 bis 600’000 Franken absolut (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Glarus).

Kommunikative Kurzformel: «Genf macht es seit 50 Jahren auf 282 km². Glarus hat 685 km².»

«Der Wolf gefährdet die Nutztiere»

Kommunikative Kurzformel: «Professioneller Herdenschutz schützt die Herden. Hobby-Jäger schützen sie nicht.»

«Die Kosten sind zu hoch»

Kommunikative Kurzformel: «250’000 bis 600’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets.»

10. Zusammenfassung

Dieser Memorialsantrag gibt der Glarner Landsgemeinde die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement auszusprechen. Die Landsgemeinde ist das ideale demokratische Instrument: Eine einzelne Person stellt den Antrag, die Stimmbevölkerung entscheidet direkt. Die niedrigste demokratische Hürde der Schweiz für den grösstmöglichen Wandel.

Antragstellerin/Antragsteller: [Name], [Adresse], [Wohnort GL]

(Jede im Kanton Glarus stimmberechtigte Person kann einen Memorialsantrag einreichen.)

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Glarus: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton GL

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere

Nationalparks: wildbeimwild.com/category/nationalpark

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Ein Memorialsantrag kann von jeder einzelnen im Kanton Glarus stimmberechtigten Person eingereicht werden. Der Antrag ist bis spätestens zum im Amtsblatt publizierten Stichtag bei der Ratskanzlei einzureichen. Der Antrag wird im Memorial publiziert. Der Regierungsrat nimmt Stellung. An der nächsten ordentlichen Landsgemeinde (jeweils am ersten Sonntag im Mai) wird über den Antrag abgestimmt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat das Recht, den Antrag persönlich zu begründen.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Memorialsantrag «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Glarus Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Glarus ist ein Landsgemeinde-Kanton. Eine einzelne Person kann den Memorialsantrag einreichen. Keine Unterschriften nötig. Die niedrigste Hürde der Serie. 685 km², 40’000 Einwohner. UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. 150’000–350’000 Franken Nettomehrkosten.

1. Besonderheit: Landsgemeinde-Verfahren

Keine Unterschriften. Ein Memorialsantrag kann von einer einzelnen stimmberechtigten Person eingereicht werden.

Persönliche Begründung. Die Antragstellerin oder der Antragsteller begründet den Antrag an der Landsgemeinde persönlich (3–5 Minuten).

Direkte Abstimmung. Die Stimmbevölkerung entscheidet per Handerheben.

Stichtag beachten. Der Antrag muss rechtzeitig bei der Ratskanzlei eingereicht werden.

2. Gegneranalyse

«Glarus ist zu klein»: «Genf macht es seit 50 Jahren auf 282 km². Glarus hat 685 km².»

«Der Wolf gefährdet die Nutztiere»: «Professioneller Herdenschutz schützt die Herden. Hobby-Jäger schützen sie nicht.»

«Die Kosten sind zu hoch»: «250’000 bis 600’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets.»

3. Kernbotschaften

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung.

«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.

«Die Landsgemeinde entscheidet direkt.» Kein Umweg über Parteipolitik.

4. Zeitplan

PhaseInhaltZeitrahmen
Antrag vorbereitenJuristin/Jurist beiziehen; Text finalisierenMonat 1–3
EinreichungRatskanzlei, vor dem StichtagGemäss Amtsblatt
MedienarbeitSüdostschweiz Glarus, Glarner NachrichtenNach Einreichung
UnterstützerkreisSP, Grüne; Pro Natura GL; BirdLife; lokale VereineLaufend
Landsgemeinde-Rede3–5 Min., klar, faktenbasiert, persönlichVor Landsgemeinde
Landsgemeinde1. Sonntag im Mai; Antrag begründen; HanderhebenLandsgemeinde-Tag

5. Tipps für die Landsgemeinde-Rede

Kurz und klar. 3 bis 5 Minuten. Persönlich beginnen. Genf als Beweis. «Genf macht es seit 50 Jahren. 90 Prozent wollen es behalten.» Kosten konkret. «250’000 bis 600’000 Franken.» Schluss mit Appell. «Stimmen Sie für professionellen Wildtierschutz. Für unsere Tiere. Für unser Glarnerland.»

6. Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Antragstellenden frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Glarus angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →