2. April 2026, 07:14

Geben Sie oben einen Suchbegriff ein und drücken Sie Enter, um die Suche zu starten. Drücken Sie Esc, um den Vorgang abzubrechen.

Kantonale Volksinitiative – Kanton Nidwalden

«Für professionellen Wildtierschutz»

Verfassungsinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs

Gestützt auf Art. 53 der Verfassung des Kantons Nidwalden vom 10. Oktober 1965 und auf das Gesetz über Abstimmungen und Wahlen

Eingereicht durch das Initiativkomitee [Datum der Einreichung]

Initiativtext

Die unterzeichnenden, im Kanton Nidwalden stimmberechtigten Personen reichen folgende Verfassungsinitiative ein:

Die Verfassung des Kantons Nidwalden vom 10. Oktober 1965 wird um folgende Artikel ergänzt:

Art. [neu] Professioneller Wildtierschutz

1 Die Ausübung der Jagd durch private Personen (Patentjagd, Hobby-Jagd) ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Nidwalden untersagt.

2 Der Schutz, die Pflege und, soweit erforderlich, die Regulierung wildlebender Tiere obliegen ausschliesslich fachlich ausgebildeten Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanagern im Dienst des Kantons.

3 Der Abschuss von Wildtieren ist nur als letzte Massnahme zulässig, wenn alle anderen geeigneten Massnahmen zur Schadensverhütung oder Gefahrenabwehr ausgeschöpft oder ungenügend sind. Er bedarf der vorgängigen Genehmigung der Wildtierkommission.

4 Der Kanton richtet eine unabhängige Wildtierkommission ein, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Tier- und Naturschutzverbände, der Wissenschaft sowie der betroffenen Behörden zusammensetzt. Die Kommission beaufsichtigt das Wildtiermanagement und entscheidet über Regulierungsmassnahmen.

5 Der Kanton fördert die natürliche Regulierung der Wildtierbestände, die Vernetzung von Lebensräumen und die Koexistenz von Mensch und Wildtier.

6 Das Nähere regelt das Gesetz.

Art. [neu] Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

1 Der Kanton verzichtet auf Gesuche zur präventiven Bestandsregulierung geschützter Wildtierarten nach dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, insbesondere von Wolf, Luchs, Bär, Biber, Fischotter, Goldschakal, Steinadler, Gänsesäger und weiteren nach Bundesrecht geschützten Arten.

2 Er setzt auf die Förderung der Koexistenz von Mensch und Wildtier, passive Schadensverhütung, die ökologische Aufwertung von Lebensräumen und die wissenschaftliche Begleitung der Wildtierpräsenz.

3 Massnahmen gegen einzelne Wildtiere, die eine unmittelbare und erhebliche Gefährdung von Menschen darstellen, bleiben vorbehalten. Sie sind auf das Minimum zu beschränken und durch die zuständige Fachstelle des Kantons durchzuführen.

4 Der Kanton setzt sich im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit und gegenüber dem Bund aktiv für den Schutz und die Erhaltung bedrohter Wildtierarten ein.

Übergangsbestimmung

1 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen innert zwei Jahren nach Annahme dieser Verfassungsänderung.

2 Bestehende Jagdpatente erlöschen mit dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen. Bereits bezahlte Patentgebühren für die laufende Jagdsaison werden anteilig rückerstattet.

3 Der Regierungsrat stellt die Kontinuität des Wildtiermanagements während der Übergangsphase sicher.

Erläuterungen

1. Ausgangslage

Im Kanton Nidwalden, einem kleinen Innerschweizer Kanton mit rund 43’000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf 276 km² Fläche, ist die heutige Hobby-Jagd ein System, das weder dem Artenschutz noch einem zeitgemässen Wildtiermanagement dient. Sie ist die Ausübung eines blutigen Freizeitvergnügens auf Kosten empfindungsfähiger Lebewesen, legitimiert durch veraltete Narrative, die einer wissenschaftlichen Prüfung nicht standhalten. Die Behauptung, ohne Hobby-Jagd breche das ökologische Gleichgewicht zusammen, wird durch das Genfer Modell seit über 50 Jahren empirisch widerlegt (vgl. das umfassende Dossier zum Genfer Jagdverbot auf wildbeimwild.com).

Die Hobby-Jagd wird in Nidwalden als Patentjagd organisiert. Privatpersonen lösen ein kantonales Patent und jagen ohne feste Revierverantwortung (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Nidwalden sowie die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Parallel dazu geraten auf Bundesebene immer mehr geschützte Wildtierarten unter Druck. Mit der Revision des Jagdgesetzes im Dezember 2022 wurde die präventive Regulierung des Wolfes eingeführt. Der Biber darf seit Februar 2025 auf kantonales Gesuch hin abgeschossen werden. Der Kanton Nidwalden ist von der Wolfsrückkehr betroffen: Der Wolf am Pilatus machte 2023/2024 national Schlagzeilen, und der Pilatus liegt an der Grenze zwischen Nidwalden, Obwalden und Luzern. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Das Stanserhorn und die Klewenalp sind Lebensräume von regionaler Bedeutung. Nidwalden ist mit 276 km² fast gleich gross wie Genf (282 km²) (vgl. die Analyse der Jagdpolitik auf wildbeimwild.com und die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Der Kanton Nidwalden hat die Möglichkeit, hier ein klares Zeichen zu setzen: nicht nur für professionellen Wildtierschutz statt Hobby-Jagd, sondern auch für den konsequenten Schutz bedrohter Wildtierarten auf kantonaler Ebene.

2. Das Vorbild: Kanton Genf

Am 19. Mai 1974 stimmten rund zwei Drittel der Abstimmenden im Kanton Genf für die Abschaffung der Miliz-Hobby-Jagd. Vor dem Verbot war das Grosswild im Kanton praktisch ausgerottet: Hirsche und Wildschweine waren seit Jahrzehnten verschwunden, vom Reh lebten nur noch wenige Dutzend Exemplare. Rund 300 Hobby-Jäger setzten massiv Fasane, Rebhühner und Hasen für die Hobby-Jagd aus.

Die Erfahrungen seit dem Hobby-Jagd-Verbot sind eindeutig:

– Die Biodiversität hat markant zugenommen. Die Zahl überwinternder Wasservögel hat sich von einigen hundert auf rund 30’000 vervielfacht. Genf beherbergt heute die grösste Feldhasenpopulation und eine der letzten Rebhuhnpopulationen der Schweiz.

– Der Rehbestand hat sich auf ein gesundes Niveau eingependelt, bei einem jährlichen Spezialabschuss durch professionelle Wildhüter von lediglich 20 bis 36 Tieren.

– 2005 sprachen sich in einer erneuten Volksabstimmung 90 Prozent der Genfer Stimmbevölkerung für die Beibehaltung des Hobby-Jagd-Verbots aus. 2009 wurde im Kantonsparlament ein Antrag auf Wiedereinführung mit 70 zu 7 Stimmen abgelehnt.

– Die Gesamtkosten des professionellen Wildtiermanagements in Genf belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich, aufgeteilt in rund 600’000 Franken für Personal (ca. drei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf rund ein Dutzend Umweltbeauftragte), 250’000 Franken für Prävention und 350’000 Franken für Schadensvergütung. Das entspricht rund 2.40 Franken pro Einwohner und Jahr.

Der Genfer Faunainspektor Gottlieb Dandliker, seit 2001 verantwortlich für das Wildtiermanagement, bezeichnet das Hobby-Jagd-Verbot als die finanziell günstigste Alternative für den Kanton. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Dossier «Genf und das Jagdverbot» auf wildbeimwild.com.

Die Effizienz des Genfer Modells zeigt sich im direkten Vergleich: Ein professioneller Wildhüter in Genf braucht für einen sanitarischen Abschuss eines Wildschweins durchschnittlich 8 Stunden und maximal 2 Patronen. Ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich braucht dafür 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen. Die Feldhasendichte in Genf beträgt 17,7 Tiere pro 100 Hektaren (höchste der Schweiz), im Kanton Zürich nur 1,0 pro 100 Hektaren (vgl. Faktencheck Regierungsrat Zürich).

3. Das Konzept: Professionelle Wildhut statt Hobby-Jagd

Die Initiative ersetzt die Hobby-Jagd nicht durch ein Vakuum, sondern durch ein professionelles Wildtiermanagement nach dem Wildhüter-Modell. Dieses Modell basiert auf folgenden Grundsätzen:

Fachkompetenz statt Freizeitvergnügen. Professionelle Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager handeln auf wissenschaftlicher Grundlage (vgl. die kritische Analyse der Jagdausbildung auf wildbeimwild.com).

Ultima-Ratio-Prinzip. Ein Abschuss ist nur zulässig, wenn alle nicht-letalen Massnahmen ausgeschöpft sind.

Demokratische Kontrolle durch eine Wildtierkommission. Die unabhängige Kommission verhindert, dass politischer Druck das Wildtiermanagement verwässert.

Natürliche Selbstregulation als Leitprinzip. Die Erfahrung aus Genf, aus Nationalparks und aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt: Wildtierpopulationen regulieren sich in den meisten Fällen selbstständig.

4. Warum Nidwalden?

Der Kanton Nidwalden eignet sich aus mehreren Gründen für die Einführung eines professionellen Wildtierschutzes:

Fast gleich gross wie Genf. Nidwalden hat mit 276 km² nahezu die gleiche Fläche wie Genf (282 km²). Das ist das stärkste Grössenargument der gesamten Serie: Wenn professionelles Wildtiermanagement in Genf auf 282 km² seit 50 Jahren funktioniert, dann funktioniert es auch in Nidwalden auf 276 km². Die Topographie ist unterschiedlich (alpin vs. flach), aber dünnere Besiedlung bedeutet weniger Konfliktzonen.

Wolf am Pilatus. Der Pilatus liegt an der Grenze zwischen Nidwalden, Obwalden und Luzern. Der Wolf am Pilatus 2023/2024 machte national Schlagzeilen. Die Initiative bietet eine verfassungsmässige Antwort: Professionelles Wildtiermanagement statt politisch motivierter Abschüsse (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

Stanserhorn und Klewenalp. Das Stanserhorn und die Klewenalp sind Lebensräume für Steinbock, Gämse und Luchs. Der Vierwaldstättersee ist ein Wasservogelgebiet. Professionelles Wildtiermanagement würde diese Lebensräume konsequenter schützen (vgl. wildbeimwild.com zu Nationalparks und Schutzgebieten).

1’000 Unterschriften. Bei 43’000 Einwohnern sind 1’000 Unterschriften rund 2.3 Prozent der Bevölkerung. In Stans, Hergiswil, Buochs, Stansstad und Ennetbürgen lässt sich sammeln. Hergiswil und Stansstad gehören zum Einzugsgebiet Luzern und sind urban geprägt (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge, keine Gemeindeentschädigung.

Urbane Basis am Vierwaldstättersee. Hergiswil, Stansstad und Ennetbürgen sind urban geprägt und gehören zum Einzugsgebiet Luzern. Ein erheblicher Teil der Kantonsbevölkerung lebt in der Agglomeration.

5. Zum Initiativtext

Absatz 1 – Verbot der Hobby-Jagd

Das Verbot der Patentjagd durch Privatpersonen entspricht dem Genfer Modell. Die kantonale Kompetenz ist unbestritten: Art. 3 Abs. 1 JSG. Die drei Jagdsysteme sind gleichwertig. Genf seit 1974 bundesrechtskonform.

Absatz 2 – Professionelles Wildtiermanagement

Anstelle von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern übernehmen fachlich ausgebildete Wildtiermanagerinnen und Wildtiermanager im kantonalen Dienst sämtliche Aufgaben. In Genf bewährt sich dieses System seit über 50 Jahren.

Absatz 3 – Abschuss als Ultima Ratio

Ein Abschuss ist die Ausnahme, nicht die Regel. Passive Massnahmen haben Vorrang.

Absatz 4 – Wildtierkommission

Die unabhängige Wildtierkommission ist dem Genfer Modell nachempfunden. Sie verhindert, dass der Regierungsrat eigenständig Ausnahmen bewilligt (vgl. wildbeimwild.com/jagd-fakten).

Absatz 5 – Natürliche Regulierung und Koexistenz

Die Förderung der Koexistenz umfasst in Nidwalden insbesondere den Schutz der Lebensräume am Stanserhorn und an der Klewenalp, die Vernetzung der Wildtierkorridore und die Aufklärung der Bevölkerung (vgl. wildbeimwild.com zu Wildtieren im Siedlungsgebiet).

Übergangsbestimmungen

Die Frist von zwei Jahren gibt dem Regierungsrat genügend Zeit. Das bestehende Amt für Wald und Energie kann als institutionelle Basis dienen.

6. Zum zweiten Artikel: Schutz bedrohter und geschützter Wildtierarten

Der zweite Artikel ist für Nidwalden besonders relevant. Der Wolf am Pilatus hat die Debatte politisiert. Der Luchs ist im Kanton heimisch. Der Vierwaldstättersee ist ein Wasservogelgebiet. Die «insbesondere»-Formulierung schützt auch künftige Rückkehrer (vgl. die Wolfspolitik auf wildbeimwild.com).

7. Kostenfolgen: Konkretes Budget für Nidwalden

Das Genfer Referenzbudget

In Genf belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 1,2 Millionen Franken jährlich: rund 600’000 Franken für Personal, rund 250’000 Franken für Prävention und rund 350’000 Franken für Schadensvergütung.

Konservative Hochrechnung für Nidwalden

Nidwalden ist mit 276 km² nahezu gleich gross wie Genf (282 km²) – das stärkste Grössenargument der gesamten Serie. Die alpine Topographie erfordert dennoch eine leicht höhere Stellenzahl als in Genf, weil die Geländearbeit aufwändiger ist. Für Nidwalden mit rund 43’000 Einwohnern ergibt sich folgende bewusst konservative Kostenschätzung:

Personalkosten: 240’000 bis 560’000 Franken jährlich. Erforderlich sind 2 bis 4 Vollzeitstellen. Das Stanserhorn und die Klewenalp sind alpine Lebensräume.

Sachkosten: 60’000 bis 110’000 Franken jährlich.

Schadensvergütung: 30’000 bis 80’000 Franken jährlich.

Herdenschutz-Startinvestition: 250’000 bis 400’000 Franken. Einmalige Investition in die Herdenschutz-Infrastruktur für die Stanserhorn-Region und die Klewenalp über drei bis fünf Jahre.

Gesamtkosten: 330’000 bis 750’000 Franken jährlich (brutto).

Einsparungen und Gegenfinanzierung

Dem stehen Einsparungen gegenüber: Keine Jagdprüfungen, keine Patentverwaltung, keine Abschussplanung, keine Jagdaufsicht. Ein einziger sinnlos getöteter Wolf kostet die Öffentlichkeit rund 35’000 Franken.

Wegfallende Einnahmen

Mit der Abschaffung der Hobby-Jagd entfallen die Patentgebühren von geschätzt 150’000 bis 250’000 Franken jährlich. Dem stehen jedoch die nie bilanzierten externen Kosten der Milizjagd gegenüber – Wildunfälle, jagdbedingte Verbissschäden im Schutzwald, Verwaltungsaufwand, Polizei- und Gerichtseinsätze –, die ein Vielfaches dieser Einnahmen betragen. Im Kanton Genf entfallen diese Einnahmen seit 1974 – ohne finanzielle Probleme: Vor dem Jagdverbot waren über 400 Hobby-Jäger aktiv, heute machen drei Vollzeitstellen die gleiche Arbeit besser. Sanitarische und therapeutische Abschüsse durch professionelle Wildhüter sind nicht das Gleiche wie eine regulatorische Bejagung anhand des Jägerlateins oder falsch verstandener «Naturerfahrung» der Hobby-Jäger. Eine Vollkostenrechnung zeigt: Die Milizjagd kostet den Steuerzahler deutlich mehr, als sie einbringt (vgl. «Was die Hobby-Jagd die Schweiz wirklich kostet» auf wildbeimwild.com).

Hobby-Jäger in der Politik stimmen gegen Naturschutz. Die Hobby-Jagdlobby bekämpft systematisch Biodiversitäts- und Artenschutzanliegen. 2024 bekämpfte sie die Biodiversitätsinitiative (63 Prozent Nein). 2020 scheiterte das von ihr mitgestaltete Jagdgesetz an der Urne (51,9 Prozent Nein). 2016 torpedierte der Tessiner Jägerverband den Nationalpark Parc Adula. In der Legislaturperiode 2015 bis 2019 politisierten Hobby-Jäger im Parlament mehrheitlich gegen Umweltanliegen. Wer behauptet, Hobby-Jäger seien Naturschützer, ignoriert ihr Abstimmungsverhalten (vgl. Tessiner Jägerverband: 30 Jahre Unfug und Kosten-Dossier).

Die Nettomehrkosten dürften bei 200’000 bis 500’000 Franken jährlich liegen. In absoluten Zahlen bescheiden: 200’000 bis 500’000 Franken für einen Kanton mit einem Gesamtbudget von rund 450 Millionen Franken (Staatsrechnung 2024, EFV). Das sind weniger als 0.15 Prozent des kantonalen Budgets. Nidwalden hat zudem eine der höchsten Steuerkräfte aller Schweizer Kantone (vgl. Jagdmythen-Faktencheck auf wildbeimwild.com).

8. Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Erster Artikel: Abschaffung der Hobby-Jagd

Bundesrechtskonform. Art. 3 Abs. 1 JSG. Drei gleichwertige Jagdsysteme. Genf seit 1974 unbeanstandet.

Zweiter Artikel: Schutz geschützter Arten

Art. 7a JSG ermöglicht die präventive Regulierung, verpflichtet aber nicht dazu. Der Verzicht verstösst weder gegen Bundesrecht noch gegen die Berner Konvention.

Einheit der Materie

Gewahrt, da sich sämtliche Bestimmungen auf das kantonale Wildtiermanagement und den Schutz wildlebender Tiere beziehen.

9. Vorwegnahme absehbarer Einwände

«Nidwalden ist zu klein für ein eigenes Wildtiermanagement»

Die Fakten: Nidwalden hat 276 km². Genf hat 282 km² und betreibt seit 50 Jahren professionelles Wildtiermanagement. Der Grösseneinwand entfällt vollständig. Nidwalden ist sogar 6 km² kleiner als Genf. Was in Genf funktioniert, funktioniert auf fast identischer Fläche auch in Nidwalden (vgl. die Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Nidwalden).

Kommunikative Kurzformel: «276 km². Genf hat 282 km². Der Grösseneinwand entfällt.»

«Der Wolf am Pilatus zeigt, dass wir abschiessen müssen»

Die Fakten: Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management, nicht reflexartige Abschüsse. Professionelles Wildtiermanagement hätte den Wolf wissenschaftlich begleitet und die Nutztierherden professionell geschützt.

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management, nicht reflexartige Abschüsse.»

«Die Kosten sind für einen kleinen Kanton zu hoch»

Die Fakten: Selbst grosszügig gerechnet: 200’000 bis 500’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Nidwalden hat eine der höchsten Steuerkräfte aller Schweizer Kantone. Ohne Weiteres tragbar.

Kommunikative Kurzformel: «200’000 bis 500’000 Franken. 0.1 bis 0.2 Prozent des Kantonsbudgets. Für einen der steuerkräftigsten Kantone der Schweiz bescheiden.»

10. Zusammenfassung

Diese Initiative gibt der Nidwaldner Bevölkerung die Möglichkeit, sich für ein modernes, evidenzbasiertes Wildtiermanagement und einen umfassenden Schutz bedrohter Wildtierarten auszusprechen. Der erste Artikel folgt dem seit über 50 Jahren bewährten Genfer Modell. Nidwalden hat mit 276 km² fast die identische Fläche wie Genf (282 km²) – das stärkste Grössenargument der gesamten Serie. Der zweite Artikel schützt insbesondere den Wolf am Pilatus und den Luchs. Die hohe Steuerkraft und die bescheidenen absoluten Kosten machen den Systemwechsel finanziell problemlos.

Initiativkomitee «Für professionellen Wildtierschutz»

[Name 1], [Name 2], [Name 3] …

(Komiteemitglieder gemäss kantonalem Recht, mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden)

Kontaktadresse: [Adresse des Komitees]

Anhang: Weiterführende Dokumentation

Genfer Modell im Detail: wildbeimwild.com/dossiers/genf-und-das-jagdverbot – Umfassende Darstellung des Genfer Wildtiermanagements seit 1974.

Wissenschaftliche Studien: wildbeimwild.com/studien – Sammlung wissenschaftlicher Studien.

Jagd in der Schweiz: wildbeimwild.com/jagd-in-der-schweiz – Laufend aktualisierte Übersicht.

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Nidwalden: wildbeimwild.com – Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton NW

Psychologie der Hobby-Jagd: wildbeimwild.com/category/psychologie-jagd

Wolf-Dossier: wildbeimwild.com/category/wolf

Beutegreifer: wildbeimwild.com/category/raubtiere

Nationalparks und Schutzgebiete: wildbeimwild.com/category/nationalpark

Wildtiere im Siedlungsgebiet: wildbeimwild.com/category/wildtiere-im-siedlungsgebiet

Jagdmythen: wildbeimwild.com/dossiers/jagdmythen

Kantonale Volksinitiative Basel-Stadt: Mustertext der Initiative im Kanton Basel-Stadt

Hinweis zum Verfahren

Das Initiativkomitee reicht den Initiativtext vor Beginn der Unterschriftensammlung der Staatskanzlei des Kantons Nidwalden zur Vorprüfung ein. Für das Zustandekommen der Initiative sind 1’000 gültige Unterschriften erforderlich. Die Sammelfrist beträgt 60 Tage (Wahl- und Abstimmungsgesetz NW). Die Einreichungsmodalitäten richten sich nach dem Gesetz über Abstimmungen und Wahlen.

Strategisches Briefing für Aktivistinnen und Aktivisten

Volksinitiative «Für professionellen Wildtierschutz» – Kanton Nidwalden Internes Arbeitsdokument – Stand März 2026

Zusammenfassung

Nidwalden ist der «Genf-Zwilling» der Serie: 276 km² vs. 282 km². Das Grössenargument entfällt vollständig. Der Wolf am Pilatus (Grenze NW/OW/LU) polarisiert. 1’000 Unterschriften bei 43’000 Einwohnern sind machbar. Die urbane Basis am Vierwaldstättersee (Hergiswil, Stansstad) liefert das Mobilisierungspotenzial. Nidwalden hat eine der höchsten Steuerkräfte aller Kantone. Die absoluten Kosten sind mit 200’000 bis 500’000 Franken bescheiden.

1. Warum ausgerechnet Nidwalden?

Fast gleich gross wie Genf. 276 km² vs. 282 km². Grösseneinwand entfällt.

Wolf am Pilatus. Grenze NW/OW/LU. National politisiert.

1’000 Unterschriften bei 43’000 Einwohnern. 2.3 Prozent. Machbar.

Urbane Basis. Hergiswil, Stansstad, Ennetbürgen urban geprägt.

Höchste Steuerkraft. Kosten tragbar.

Patentjagd = einfacher Systemwechsel. Keine Pachtverträge.

2. Die Lehren aus Zürich: Was wir anders machen

Positiver Titel. «Für professionellen Wildtierschutz».

Genf-Zwilling. 276 vs. 282 km² ist das stärkste Flächenargument der Serie.

Absolute Kosten statt Pro-Kopf. 150’000–350’000 Franken.

3. Gegneranalyse und vorbereitete Antworten

Gegenargument 1: «Nidwalden ist zu klein»

Kommunikative Kurzformel: «276 km². Genf hat 282 km². Der Grösseneinwand entfällt.»

Gegenargument 2: «Der Wolf muss weg»

Kommunikative Kurzformel: «Der Wolf am Pilatus braucht professionelles Management, nicht reflexartige Abschüsse.»

Gegenargument 3: «Die Kosten sind zu hoch»

Kommunikative Kurzformel: «200’000 bis 500’000 Franken. Für einen der steuerkräftigsten Kantone tragbar.»

4. Kommunikationsstrategie: Die drei Kernbotschaften

«276 km². Genf hat 282 km². Gleiche Fläche, gleiches System.» Das stärkste Argument.

«Genf macht es seit 50 Jahren vor.» 90 Prozent Zustimmung.

«Professionell statt Hobby.» Fachpersonen statt Freizeitschützen.

5. Zeitplan und nächste Schritte

PhaseInhaltZeitrahmen
Komiteebildung & TextvorprüfungJuristin/Jurist beiziehen; Komiteemitglieder mit NW-WohnsitzMonat 1–3
Einreichung zur VorprüfungStaatskanzlei NidwaldenMonat 3–4
Veröffentlichung & SammelstartAchtung: Die Sammelfrist beträgt nur 60 Tage — entsprechend straffe Planung nötig. Ziel: 1’250+ Unterschriften als PufferMonat 4
Parteienkontakte & KoalitionsaufbauSP, Grüne; Pro Natura; BirdLifeMonat 1–10
Einreichung der UnterschriftenStaatskanzlei, amtliche ÜberprüfungNach Sammelfrist
LandratsdebatteParlamentarische Verankerung; MedienarbeitFolgemonate
AbstimmungskampagneGenf-Zwilling, Pilatus-Wolf, absolute KostenVor Abstimmung

6. Kampagnenmaterial

7. Weiterführende Quellen

Dieses Dokument ist ein Mustertext der IG Wild beim Wild. Er kann von Aktivistinnen und Aktivisten, Organisationen oder Initiativkomitees frei verwendet und an die Verhältnisse im Kanton Nidwalden angepasst werden.

Faktencheck: Die Behauptungen der Hobby-Jagd-Lobby

Die Broschüre «Die Jagd in der Schweiz schützt und nützt» von JagdSchweiz liest sich wie ein Werbeprospekt – doch die zentralen Behauptungen halten einem Faktencheck nicht stand. Zehn Narrative auf dem Prüfstand, von «staatlicher Aufgabe» über «Artenvielfalt» bis «80 % Zustimmung»: Dossier: Faktencheck JagdSchweiz-Broschüre →