Ziel ist es, das Risiko von Femiziden und anderen schweren Gewaltverbrechen mit Jagdwaffen zu reduzieren und die bestehende grosse Dateneuigkeit zu beheben. Heute wird weder systematisch erfasst, ob Täter Jäger sind, noch ob Tatwaffen Jagdwaffen sind. Ohne diese Transparenz bleiben Opfer, Polizei und Gesetzgeber im Blindflug.
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung des kantonalen Jagdgesetzes ( ………… ) sowie gegebenenfalls weiterer einschlägiger Erlasse wie Polizeigesetz, Waffenrecht und Opferhilfegesetz zu unterbreiten. Ziel ist die Prävention von Femiziden und anderen schweren Gewaltverbrechen mit Jagdwaffen sowie die Schaffung von Transparenz über das Risiko, das von Jagdwaffen im häuslichen Bereich ausgeht. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- in der polizeilichen Kriminalstatistik und weiteren Erfassungssystemen des Kantons systematisch ausgewiesen wird,
- ob bei Tötungsdelikten, versuchten Tötungsdelikten, schwerer Körperverletzung, häuslicher Gewalt, Drohung und Nötigung eine Schusswaffe verwendet wurde,
- ob es sich dabei um eine Jagdwaffe handelte, soweit dies im Verfahren festgestellt werden kann,
- ob die beschuldigte Person im Tatzeitpunkt eine Jagdberechtigung, Jagdpacht, Jagdprüfung oder eine andere jagdliche Bewilligung besass;
- der Regierungsrat dem Parlament innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen einen umfassenden Bericht zur Verfügung stellt, der insbesondere ausweist,
- wie viele schwere Gewaltverbrechen im Kanton in einem mehrjährigen Zeitraum mit Schusswaffen begangen wurden,
- in wie vielen Fällen Jagdwaffen im engeren oder weiteren Sinn betroffen waren,
- in wie vielen Fällen Täter Jäger oder jagdberechtigte Personen waren,
- welche Konstellationen häuslicher Gewalt, Partnergewalt und Femizide besonders häufig mit legalen Schusswaffen und Jagdwaffen verbunden sind;
- der Regierungsrat auf Basis dieser Datengrundlagen gesetzgeberische oder organisatorische Massnahmen zur Risikoreduktion prüft und dem Parlament Vorschläge unterbreitet, namentlich:
- Verschärfung der Zuverlässigkeitsanforderungen und Eignungsprüfungen für Jagdberechtigungen und Waffenerwerb durch jagdlich aktive Personen, insbesondere mit Blick auf bekannte Fälle von häuslicher Gewalt, Drohungen und Stalking;
- Einführung oder Ausbau einer Pflicht oder eines ausdrücklichen Rechts der Strafverfolgungsbehörden, der Polizei, Opferhilfestellen und Zivilgerichte, bei Wegweisungen, Kontaktverboten und einschlägigen Verurteilungen eine Überprüfung von Jagdwaffenbesitz und Jagdberechtigungen zu veranlassen;
- konsequente Möglichkeiten zum vorläufigen Entzug und zur definitiven Einziehung von Jagdwaffen in Gefährdungssituationen im häuslichen Bereich;
- verbindliche Mindeststandards für sichere Aufbewahrung von Jagdwaffen und Munition in Privathaushalten;
- die kantonalen Jagdbehörden verpflichtet werden, bei Verdachtsmomenten auf häusliche Gewalt, Bedrohungslagen oder andere schwerwiegende Sicherheitsbedenken in engem Austausch mit Polizei und Opferhilfe zu stehen und entsprechende Meldungen sowie waffenrechtliche Massnahmen zu prüfen;
- der Regierungsrat in seiner Botschaft darlegt,
- wie die neue Datenerfassung konkret umgesetzt wird,
- wie der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben,
- welche finanziellen und organisatorischen Folgen für Polizei, Justiz, Jagdverwaltung und Gemeinden zu erwarten sind,
- inwiefern die vorgeschlagenen Massnahmen mit Bundesrecht, insbesondere dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie dem Bundesjagdgesetz vereinbar sind und wo der Kanton seinen Gestaltungsspielraum nutzt.
Der Regierungsrat berücksichtigt in seiner Vorlage die erforderlichen Übergangsbestimmungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Jagdbewilligungen, laufende Strafverfahren und die Umstellung der kantonalen Statistiksysteme.
2. Kurze Begründung
Tötungsdelikte an Frauen und schwere Gewalt im häuslichen Bereich sind ein gravierendes gesellschaftliches Problem. In einem Teil dieser Fälle kommen Schusswaffen zum Einsatz, häufig legal besessen. Dazu gehören auch Jagdwaffen, die in vielen Haushalten vorhanden sind. Für Betroffene von häuslicher Gewalt bedeutet jede Schusswaffe im Haushalt ein potenziell tödliches Risiko.
Trotzdem wird in den heutigen kantonalen und nationalen Statistiken in der Regel nicht systematisch erfasst, ob es sich bei der verwendeten Schusswaffe um eine Jagdwaffe handelte und ob der Täter Jäger oder jagdberechtigt war. Ebenso wenig ist sichtbar, in wie vielen Fällen häusliche Gewalt, Drohungen oder Femizide aus Jägerhaushalten stammen. Damit fehlt eine elementare Grundlage, um Risiken zu erkennen und wirksame Präventionsmassnahmen zu ergreifen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 (PKS) unterscheidet nur nach Tatmittel wie «Schusswaffe», «Messer» usw., nicht nach Waffentyp oder Berufsgruppe. Die Strafurteilsstatistik zum Waffengesetz macht das ebenfalls nicht, sie zählt bloss Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz insgesamt. 2024 wurden in der Schweiz insgesamt 563’633 Straftaten nach StGB registriert. Davon waren 48’943 Gewaltstraftaten, 2’456 davon als «schwere Gewaltstraftaten». Diese Zahlen betreffen alle Schusswaffen zusammen, also Dienstwaffen, illegale Waffen, Sportwaffen, Jagdgewehre usw. Für das Jahr 2024 existiert in der Schweiz keine offizielle Zahl, wie viele Verbrechen ausdrücklich von Jägern oder mit Jagdwaffen begangen wurden. Bekannt sind nur die allgemeinen Zahlen zur Gewalt mit Schusswaffen, in denen Jagdwaffen nicht separat ausgewiesen werden
International weisen zahlreiche Studien darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privathaushalten das Risiko tödlicher Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen im häuslichen Kontext, deutlich erhöht. Ohne differenzierte Datengrundlage zu Jagdwaffen bleibt dieses Risiko im Dunkeln. Politik und Behörden sind nicht in der Lage, seriös zu beurteilen, in welchem Umfang Jagdwaffen zu Femiziden und anderen schweren Gewaltverbrechen beitragen und wo gezielte Massnahmen nötig wären.
Die vorgeschlagene Motion setzt deshalb zuerst bei der Transparenz an. Nur wenn in der Kriminalstatistik sauber ausgewiesen wird, welche Rolle Jagdwaffen und Jäger bei schweren Gewaltverbrechen spielen, kann der Kanton wirksame, verhältnismässige und rechtssichere Massnahmen zum Schutz potenzieller Opfer entwickeln. Dies entspricht einer evidenzbasierten Politik, die sich auf Fakten und nicht auf Lobbyrhetorik stützt.
Zugleich bleibt der Handlungsspielraum des Kantons gewahrt. Der Regierungsrat soll auf Basis der neuen Datengrundlagen prüfen, welche konkreten Schritte im Bereich Zuverlässigkeitsprüfung, Waffenentzug, Meldesysteme und sichere Aufbewahrung erforderlich sind. Dabei sind Bundesrecht, Datenschutz und die verfassungsrechtlich geschützte körperliche und psychische Unversehrtheit der Bevölkerung in Einklang zu bringen.
Die Motion schafft somit keine Vorverurteilung von Jägern, sondern verlangt Klarheit über ein bisher systematisch ausgeblendetes Risiko. Wer Jagdwaffen für Freizeit und Hobby nutzen will, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Partnerinnen, Kindern und der Gesellschaft. Der Kanton ( ………… ) soll diese Verantwortung ernst nehmen und mit geeigneten datengestützten Massnahmen dazu beitragen, Femizide und andere schwere Gewaltverbrechen mit Jagdwaffen zu verhindern.