Mustertext: Wildtierkorridore statt Abschüsse
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Änderung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (… Gesetzesbezeichnung …) sowie der Jagdverordnung (… Verordnungsbezeichnung …) zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) die Sicherung und der Ausbau von Wildtierkorridoren verbindlich in der Raumplanung verankert und Abschüsse als Mittel zur sogenannten Bestandsregulierung in fragmentierten Lebensräumen durch raumplanerische und ökologische Massnahmen ersetzt werden. Die Gesetzesrevision hat insbesondere sicherzustellen, dass
- alle national und kantonal dokumentierten Wildtierkorridore im kantonalen Richtplan als Vorranggebiete für die ökologische Vernetzung festgeschrieben und mit einem verbindlichen Schutzstatus versehen werden
- bei Neubauprojekten, Infrastrukturvorhaben und Zonenplanänderungen eine obligatorische Wildtierverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird
- der Kanton einen verbindlichen Massnahmenplan zur Sanierung gestörter und unterbrochener Wildtierkorridore vorlegt
- der Bau und die Aufwertung von Wildtierüberführungen (Grünbrücken) und -unterführungen an kantonalen Strassenabschnitten mit nachgewiesenem Wildwechsel verbindlich eingeplant wird
Insbesondere ist gesetzlich zu regeln, dass
- Abschussbewilligungen in Gebieten, in denen sogenannte «Wildschäden» primär auf fehlende Vernetzung und fragmentierte Lebensräume zurückzuführen sind, erst erteilt werden dürfen, wenn alle verhältnismässigen raumplanerischen und präventiven Massnahmen ausgeschöpft sind
- kantonale Mittel, die bisher für Abschussplanung und jagdliche «Bestandsregulierung» in fragmentierten Gebieten eingesetzt werden, prioritär in die Wiederherstellung und Aufwertung von Wildtierkorridoren umgeleitet werden
- der Kanton mit den Nachbarkantonen und dem Bund bei der Sicherung überkantonaler Wildtierkorridore zusammenarbeitet
- der Regierungsrat dem Kantonsparlament alle fünf Jahre einen Bericht über den Zustand der kantonalen Wildtierkorridore vorlegt
2. Kurze Begründung
Die Schweiz gehört zu den am stärksten zerschnittenen Landschaften Europas. Strassen, Siedlungen, Bahnlinien und intensive Landwirtschaft fragmentieren die Lebensräume wildlebender Tiere. Wildtierkorridore – also jene Verbindungsachsen, über die Wildtiere zwischen Teillebensräumen wandern, genetischen Austausch pflegen und auf veränderte Umweltbedingungen reagieren können – sind vielerorts unterbrochen oder in ihrer Funktion schwer beeinträchtigt.
Die Antwort der konventionellen Jagdpolitik auf die daraus resultierenden Konflikte lautet regelmässig: mehr Abschüsse. Diese Strategie bekämpft Symptome, nicht Ursachen. Wenn Wildtiere in fragmentierten Gebieten Schäden verursachen, liegt das in der Regel nicht daran, dass es zu viele Tiere gibt, sondern daran, dass ihnen zu wenig Raum bleibt.
Funktionierende Wildtierkorridore und Grünbrücken reduzieren nachweislich die Zahl der Wildunfälle, senken den Verbissdruck auf isolierte Waldstücke, sichern den genetischen Austausch zwischen Teilpopulationen und stärken die Anpassungsfähigkeit von Wildtierpopulationen an den Klimawandel. Auch die Anwesenheit von Beutegreifen wie dem Wolf setzt voraus, dass Wildtiere und Beutegreifer sich über vernetzte Lebensräume bewegen können.
Die Schweiz hat sich mit der Biodiversitätsstrategie 2030 zu einer verbesserten ökologischen Infrastruktur verpflichtet. Wildtierkorridore sind ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung. Die vorliegende Motion fordert den Regierungsrat auf, diesen Spielraum konsequent zu nutzen.
