Mustertext: Hobby-Jagd als Freizeitgewalt anerkennen
1. Postulat
Der Regierungsrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern die Hobby-Jagd im Kanton (…) als eine Form der Freizeitgewalt an Tieren einzuordnen ist. Der Bericht hat insbesondere zu prüfen,
- ob die Hobby-Jagd die Tatbestandsmerkmale von Freizeitgewalt erfüllt – nämlich die vorsätzliche Zufügung von Schmerz, Leid und Tod an empfindungsfähigen Tieren ohne zwingende Notwendigkeit und primär zur Befriedigung eines Freizeitbedürfnisses
- welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zur psychologischen Dimension der Freizeitjagd vorliegen, insbesondere zur Frage, ob die regelmässige Ausübung von Gewalt gegen Tiere Desensibilisierungseffekte erzeugt
- welche konkreten Massnahmen der Kanton ergreifen kann, um die Freizeitkomponente der Hobby-Jagd schrittweise zurückzudrängen
- wie die gesellschaftliche Akzeptanz der Hobby-Jagd im Kanton tatsächlich ist und ob eine repräsentative Befragung durchgeführt werden sollte
2. Kurze Begründung
Die Hobby-Jagd ist in ihrem Kern eine Freizeitbetätigung, bei der empfindungsfähige Wildtiere vorsätzlich getötet werden. Die Hobby-Jägerschaft selbst definiert die Jagd als «Passion» und «Brauchtum». In keinem anderen Bereich der Schweizer Gesellschaft wird die vorsätzliche Tötung von Tieren zu Freizeitzwecken als akzeptabel angesehen. Stierkampf, Hahnenkampf, Hundekampf – alle verboten oder geächtet. Die Hobby-Jagd geniesst eine Ausnahmestellung, die in einer modernen Gesellschaft, die sich der Würde der Kreatur verpflichtet hat (Art. 120 Abs. 2 BV), nicht mehr begründbar ist.
- Dossier Freizeitgewalt an Tieren beenden
- Kategorie Psychologie & Jagd
- Dossier Der Jagdschein
