Der Kanton Wallis nennt es «proaktive Regulierung». Was die offizielle Bilanz vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 dokumentiert, ist etwas anderes: die planmässige Zerstörung von Wolfsrudeln, die systematische Tötung von Jungtieren und eine staatlich organisierte Jagdmaschinerie, die aus Hobby-Jägern eine Unterstützungstruppe für hoheitliche Abschussprogramme macht. 24 Wölfe wurden in dieser Periode getötet – darunter sieben Jungwölfe aus drei Rudeln, erlegt im Rahmen einer sogenannten «Basisregulierung», die ausdrücklich erlaubt, zwei Drittel der im Jahr geborenen Jungtiere zu entnehmen.
Hinter diesen Zahlen stehen zerstörte Familienverbände, getötete Individuen in komplexen Sozialstrukturen und eine Rechtslage, die sich zunehmend gegen die Schweiz wendet: Im Oktober 2024 hat die Berner Konvention präventive Abschüsse ohne konkreten Schaden explizit als illegal eingestuft. Im Dezember 2024 hat der ständige Ausschuss des Europarats einstimmig ein Untersuchungsverfahren gegen die Schweiz eröffnet. Das Wallis baut indes seinen bürokratischen Abschussapparat weiter aus. Dieses Dossier zeigt, was die Zahlen bedeuten, wer die Entscheide trifft, welche Rechtsfragen offen sind und was eine glaubwürdige Wolfspolitik im Alpenraum stattdessen leisten müsste.
Was dich hier erwartet
- Was die Bilanz 2025/2026 wirklich zeigt: Die konkreten Zahlen, Rudel, Abschussperimeter und das Ziel, Wolfspopulation von elf auf drei Rudel zu senken – und was das biologisch und ethisch bedeutet.
- Jungtiere als bevorzugtes Ziel: Ethik auf den Kopf gestellt: Warum die «Basisregulierung» von Jungwölfen nicht nur tierschutzwidrig, sondern biologisch kontraproduktiv ist.
- Hobby-Jäger als staatliche Unterstützungstruppe: Wie der Kanton Wallis Hobby-Jagd und hoheitlichen Abschussauftrag systematisch verschmilzt.
- Die bürokratischen Kosten des Massakers: Was 13 390 Arbeitsstunden und mehrere Vollzeitstellen im Walliser Wolfsmanagement tatsächlich kosten – und wofür.
- Darbellay und der Wolfskrieg: Wie ein Staatsrat mit Hobby-Jagd-Hintergrund die Abschusspolitik vorantreibt und dabei wissenschaftliche und rechtliche Mindeststandards verdrängt.
- Fabio Regazzi und das Schweizer Modell als politische Fiktion: Warum das als Vorbild angepriesene schwedische Modell vor Gericht scheitert – und warum das Regazzi nicht stört.
- Berner Konvention: Was das Untersuchungsverfahren bedeutet: Rechtliche Einordnung des europäischen Verfahrens gegen die Schweiz und was präventive Abschüsse mit Völkerrecht zu tun haben.
- Was wirkliche Koexistenz im Alpenraum bedeuten würde: Die politischen und strukturellen Massnahmen, die nötig wären – aber konsequent vermieden werden.
- Argumentarium: Antworten auf die häufigsten Rechtfertigungen der Abschusspolitik.
- Quicklinks: Alle relevanten Beiträge, Studien und Dossiers.
Was die Bilanz 2025/2026 wirklich zeigt
Der Kanton Wallis hat für die Periode 2025/2026 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung zur vollständigen Entnahme der Rudel Simplon und Chablais beantragt – und erhalten. Zusätzlich wurde für drei weitere Rudel (Réchy-Anniviers, Nendaz-Isérables, Posette-Trient) eine «Basisregulierung» genehmigt, die dem Kanton erlaubt, zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere zu töten. Vom 1. September 2025 bis 31. Januar 2026 wurden tatsächlich 24 Wölfe getötet: 3 per Einzelabschussverfügung, 14 im Rahmen der vollständigen Rudelentnahme, 7 Jungwölfe im Rahmen der Basisregulierung.
Parallel dazu wurden 2025 im Kanton 318 Nutztiere vom Wolf getötet: 191 im Oberwallis (bei 48 Angriffen), 127 im Unterwallis (bei 33 Angriffen). Die politische Zielsetzung, die Darbellay öffentlich formuliert hat, ist eindeutig: Die Zahl der Rudel im Wallis soll von elf auf drei gesenkt werden – auf das gesetzliche Minimum für die Region. Das ist kein «Management» im wissenschaftlichen Sinn. Es ist eine politische Entscheidung zur maximalen Reduktion einer Population – getroffen von einem Staatsrat, der selbst Hobby-Jäger ist, und umgesetzt mit Hobby-Jägern als Abschussmannschaft.
Zum Vergleich: Im Kanton Graubünden wurden 2025 35 Wölfe getötet. CHWOLF hat die Bilanz der zweiten Regulierungsperiode national dokumentiert: 92 tote Wölfe – darunter das gesamte Nationalpark-Rudel. Die offizielle Bezeichnung dieser Eingriffe als «proaktive Regulierung» verdeckt, was sie faktisch sind: präventive Eliminierung von Wolfsrudeln, bevor konkrete, schwere und wiederholte Schäden entstanden sind – und genau diese Praxis ist es, die die Berner Konvention als illegal eingestuft hat.
Mehr dazu: Wolf: Ökologische Funktion und politische Realität und Problem-Politiker statt Problemwölfe: Die Schweiz jagt das falsche Tier
Jungtiere als bevorzugtes Ziel: Ethik auf den Kopf gestellt
Die «Basisregulierung» – Entnahme von bis zu zwei Dritteln der Jungwölfe in bestimmten Rudeln – ist der ethisch problematischste Teil der Walliser Wolfspolitik. Jungtiere werden nicht als Einzelfälle mit nachgewiesenen Schäden getötet, sondern als planmässige Quote: Im Rudel Réchy-Anniviers 2 Jungwölfe, im Rudel Nendaz-Isérables 3, im Rudel Posette-Trient 2 – mit dem Resultat, dass die Basisregulierung «vollständig umgesetzt» wurde.
Das ist nicht nur tierschutzwidrig – es ist biologisch kontraproduktiv. Jungwölfe lernen in den ersten Lebensjahren durch Beobachtung der Rudelstruktur, wie Territorialverhalten, Beutewahl und Meidung menschlicher Infrastruktur funktionieren. Erfahrene Leitwölfe vermitteln dieses Wissen. Wer Jungwölfe tötet, bevor sie gelernt haben, wie ihr Rudel mit Nutztierhaltung und Kulturlandschaft umgeht, eliminiert genau jene Lernprozesse, die langfristig Konflikte reduzieren könnten. Rudel mit gestörter Altersstruktur und fehlenden Erfahrungsträgern sind nachweislich konfliktanfälliger – nicht weniger.
Eine Ethik, die ihren Namen verdient, würde Jungtiere als rote Linie definieren. Das Walliser System kehrt dieses Prinzip um: Jungtiere werden zur bevorzugten Zielgruppe, weil sie leichter zu erlegen sind und statistisch schnell «Erfolg» liefern. Wer das «Regulierung» nennt, verschleiert, dass hier das Fundament jeder moralischen Verantwortung – Schutz der Verletzlichsten – bewusst ignoriert wird.
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Hobby-Jäger als staatliche Unterstützungstruppe
Der Kanton Wallis hat die Hobby-Jagd explizit in das staatliche Abschusssystem integriert. In der Regulierungsperiode 2025/2026 dürfen Hobby-Jäger mit gültiger Regulierungsbewilligung in den definierten Abschussperimetern Wölfe erlegen – bei der vollständigen Rudelentnahme zusätzlich zu den Berufswildhütern. Eine spezifische Ausbildung für die Wolfsregulierung wird jährlich für alle angemeldeten Hobby-Jäger durchgeführt. Spezialisierte Hobby-Jäger werden in eine «Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ)» unter der Verantwortung der kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) integriert.
Das ist eine institutionelle Fusion von Hobby-Jagd-Interessen und hoheitlichem Auftrag, die in dieser Konsequenz in der Schweiz einmalig ist. Der Kanton delegiert staatliche Tötungsaufgaben an Hobby-Jäger – und verleiht damit einer Freizeitaktivität staatliche Legitimation, die sie weder rechtfertigt noch verdient. Gleichzeitig schafft er eine Infrastruktur, deren Logik ausschliesslich auf Abschuss ausgerichtet ist: speziell ausgebildete Hobby-Jäger, grosszügig bemessene Abschussperimeter, politisch gesetztes Reduktionsziel. Wer einmal in diesem System arbeitet, wird nicht mehr hinterfragen, ob Abschüsse notwendig sind – sondern nur noch, wie viele möglich sind.
Umweltschützer haben auf diesen Mechanismus präzise hingewiesen: Durch die absichtliche Festlegung grosser Abschussperimeter biete sich dem Wallis die Möglichkeit, ein Maximum an Wölfen zu töten. Das ist keine Auslegung. Das ist die dokumentierte Funktionsweise eines Systems, das Maximaltötung als Ziel hat und Minimalschutz als Feigenblatt verwendet.
Mehr dazu: Jäger: Rolle, Macht, Ausbildung und Kritik und Psychologie der Jagd im Kanton Wallis
Die bürokratischen Kosten des Massakers
2025 wurden laut offizieller Bilanz 13 390 Arbeitsstunden in Wolfsmanagement und Wolfsregulierung im Wallis investiert – gegenüber 16 400 Stunden im Jahr 2024. Parallel wurden im Rahmen der Programmvereinbarung 2025–2028 des Bundes 3,2 Vollzeitstellen zur Unterstützung der Dienststelle geschaffen. Rechnet man mit konservativen Vollkosten von 60 bis 80 Franken pro Stunde, ergibt das für 2025 zwischen 800’000 und gut einer Million Franken Steuergelder – allein für die Walliser Wolfsregulierung. Der Abschuss eines einzelnen Wolfes kostet den Steuerzahler in der Schweiz nach verfügbaren Schätzungen rund 35’000 Franken.
Der administrative Apparat wächst, die Regulierung wird professionalisiert. Die entscheidende Frage ist, wohin diese Ressourcen fliessen. Die offizielle Bilanz gibt eine klare Antwort: Der Schwerpunkt liegt auf Dossiers, Bewilligungsverfahren und Abschussorganisation. Konsequenter Herdenschutz, strukturelle Beratung der Landwirtschaft, langfristige Konfliktprävention – das sind Aufgaben, die in der Bilanz als rhetorische Ergänzung erscheinen, nicht als operative Priorität. «Koexistenz» ist das Wort, das jedes Jahr mit neuen Abschusszahlen gefüllt wird.
Der Kanton weist diese Gesamtkosten in seiner Bilanz nicht transparent aus. Das ist nicht überraschend in einem Kanton, der seit Jahren unter Vorwürfen von Filz, Vetternwirtschaft und mangelhafter Transparenz steht – von Baupfusch über Hochwasserschutzversagen bis zu politischen Misswirtschaftsskandalen. Beim Wolf wird mit grosser Härte durchregiert, während grundlegende Fragen zur Kosteneffizienz und Wirksamkeit nicht gestellt werden.
Mehr dazu: Jagdgesetze und Kontrolle: Warum Selbstaufsicht nicht reicht und Jagd in der Schweiz: Zahlen, Systeme und das Ende eines Narrativs
Darbellay und der Wolfskrieg
Christophe Darbellay ist seit dem Amtsantritt als Vorsteher des für die Jagdbehörde zuständigen Departements zur treibenden Kraft der Walliser Wolfspolitik geworden. Er ist selbst Hobby-Jäger und nimmt aktiv an Jagden teil. Seit seinem Amtsantritt hat er Abschussentscheid um Abschussentscheid gefällt – mit öffentlich formuliertem Ziel: die Zahl der Wolfsrudel von elf auf drei zu senken. Umweltschützer beschreiben sein Vorgehen als «unwissenschaftlich und kontraproduktiv» und vergleichen seine Rhetorik mit einem «Wolfskrieg», in dem er sich als Verteidiger der Bergbevölkerung inszeniert, während Fakten zu Herdenschutz, Biologie und Rechtslage «eher stören als leiten».
Darbellay gibt sich als christlich geprägter Mitte-Politiker. In der Praxis wirkt sein Departement wie ein Exekutionsbüro für Wolfspopulationen: 27 tote Wölfe in der Regulierungsperiode 2025/2026, darunter sieben Jungwölfe, vollständige Rudelauflösungen, Hobby-Jäger als staatlich ausgebildete Abschussmannschaft. Das steht in krassem Gegensatz zu Werten wie Schutz des Lebens und Bewahrung der Schöpfung, auf die er sich öffentlich beruft. Die Diskrepanz zwischen politischer Selbstdarstellung und faktischem Handeln ist dokumentiert und belegt – und lässt sich am besten durch den Interessenkonflikt erklären, der entsteht, wenn ein Hobby-Jäger die Jagdbehörde leitet.
Was Darbellay in der Öffentlichkeit inszeniert, ist ein kulturell aufgeladener Antagonismus: Wolf gegen Bergbauer, Naturschützer gegen «realistische» Politik, Brüssel gegen die Schweiz. Diese Emotionalisierung hat eine politische Funktion: Sie schafft ein Klima, in dem radikale Abschussprogramme als «vernünftige Mitte» erscheinen können, obwohl sie sachlich weder notwendig noch verhältnismässig sind – und zunehmend auch nicht mehr legal. Unser Beitrag Christophe Darbellays Wolfskrieg: Polemik gegen die Fakten dokumentiert diese Muster im Detail.
Mehr dazu: Christophe Darbellays Wolfskrieg: Polemik gegen die Fakten und Jäger-Lobby in der Schweiz: Wie Einfluss funktioniert
Fabio Regazzi und das schwedische Modell als politische Fiktion
Mitte-Ständerat Fabio Regazzi aus dem Tessin propagiert seit Jahren das schwedische Wolfsmodell als Vorbild für die Schweiz: Lizenzjagden, politisch fixierte Bestandsziele, schnelle und planbare Reduktion. Das Problem: Das schwedische Modell ist vor Gericht gescheitert oder wurde massiv eingeschränkt – weil schwedische und europäische Gerichte festgestellt haben, dass Lizenzjagden auf streng geschützte Arten gegen elementare rechtsstaatliche Vorgaben und Artenschutzrecht verstossen.
Regazzi verspricht schnelle Lösungen und propagiert eine Politik der Schnellschüsse, die Wildtierschutz und Rechtsstaatlichkeit an den Rand drängt. Die Realität des Modells, das er als Vorbild nennt, passt nicht in seine Kommunikation – also erwähnt er sie nicht. Das ist symptomatisch für eine Wolfspolitik, die auf Emotionalisierung setzt, weil die Fakten gegen sie arbeiten. Sowohl Darbellay als auch Regazzi stammen aus einer Partei, die sich öffentlich auf christliche Werte beruft – und praktizieren eine Wolfspolitik, in der «Bewahrung der Schöpfung» höchstens noch in Sonntagsreden vorkommt.
Aus Sicht von IG Wild beim Wild sind beide exemplarische Figuren eines politisch orchestrierten Wolfshetzens: Sie verschieben den Diskurs weg von faktenbasierten Lösungen hin zu einem emotional aufgeladenen Kulturkampf, in dem der Wolf zur Projektionsfläche für ganz andere Konflikte gemacht wird – Berglandwirtschaft gegen Naturschutz, kantonale Souveränität gegen internationale Abkommen, Tradition gegen Wissenschaft.
Mehr dazu: Wolf in Europa: Schutzstatus, Konflikte und politischer Druck und Jagdkrise in Europa: FACE kämpft um Schüsse, die Schweiz bleibt im Schatten
Berner Konvention: Was das Untersuchungsverfahren bedeutet
Die rechtliche Lage ist eindeutig – und die Schweiz ignoriert sie. Im Oktober 2024 hat der ständige Ausschuss der Berner Konvention festgehalten: Präventive Abschüsse – also Tötungen ohne konkreten, wiederholten und erheblichen Schaden – sind nicht durch die Konvention gedeckt und damit illegal. Im Dezember 2024 hat der ständige Ausschuss einstimmig ein Untersuchungsdossier gegen die Schweiz eröffnet, nachdem Beschwerden von CH-Wolf und der Gruppe Wolf Schweiz gutgeheissen wurden. Die Schweiz musste an der Sitzung im Frühjahr 2025 erneut Bericht erstatten. Die Präsentation des BAFU stiess dabei auf grosse Skepsis bei den teilnehmenden Ländern.
Was bedeutet das konkret? Die Schweiz hat mit der revidierten Jagdverordnung (JSV), die per 1. Februar 2025 in Kraft trat, präventive Abschüsse ganzer Rudel unter bestimmten Bedingungen explizit legalisiert – einschliesslich Welpen und Jungwölfen als Teil dieser Rudel. Diese Rechtsgrundlage ist nach Einschätzung der Berner Konvention nicht konform mit dem völkerrechtlichen Vertrag, den die Schweiz 1979 ratifiziert hat. Das Wallis setzt diese Rechtsgrundlage in der Regulierungsperiode 2025/2026 konsequent um – in einem laufenden Untersuchungsverfahren, das ihre Legalität infrage stellt. Dieser Widerspruch ist kein bürokratisches Detail. Er zeigt, wie weit die Schweizer Wolfspolitik von rechtsstaatlichen Mindeststandards entfernt ist.
Das Wallis schafft mit seinem Abschussprogramm auch faktische Zustände, die politische Rücknahmen erschweren: Wer Rudel auflöst, kann deren Struktur nicht wiederherstellen. Wer Jungwölfe tötet, vernichtet das Lernkapital der Population. Die irreversiblen Folgen dieser Politik werden erst sichtbar, wenn das Untersuchungsverfahren in konkrete Massnahmen mündet – und dann müssen Strukturen wieder aufgebaut werden, die heute planmässig zerstört werden.
Mehr dazu: Illegale Wolfsjagd in der Schweiz und Wie Jagdverbände Politik und Öffentlichkeit beeinflussen
Was sich ändern müsste
Ein politischer Ansatz, der Koexistenz ernst nimmt, würde radikal anders aussehen als das Walliser Modell.
- Herdenschutz als strukturelle Priorität, nicht als Pflichtübung: Konsequente Investitionen in Herdenschutzhunde, Nachtpferche, Zäune und Beratung der Landwirtschaft – nicht als punktuelle Förderung, sondern als dauerhafter Systembestandteil mit verbindlichen Standards.
- Berglandwirtschaftspolitik neu denken: Die Frage, welche Tierhaltungsformen in steilem Berggebiet mit Beutegreifern kompatibel sind, muss politisch gestellt werden – mit Direktzahlungen, die Anpassungen fördern statt verhindern.
- Schutz von Rudelstrukturen als Konfliktpräventionsmassnahme: Erfahrene Leitwölfe und intakte Sozialstrukturen reduzieren nachweislich Konflikte. Sie zu schützen ist keine Romantik – es ist biologisch begründete Konfliktprävention.
- Abschussverbote für Jungtiere: Jungwölfe als Zielgruppe zu definieren ist tierschutzwidrig, biologisch kontraproduktiv und nach Berner Konvention rechtlich problematisch. Ein sofortiges Verbot ist das Minimum.
- Unabhängige Wolfspopulationsmonitoring ohne Interessenkonflikte: Monitoring und Bestandsschätzungen müssen von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen durchgeführt werden – ohne Beteiligung von Jagdbehörden oder Hobby-Jagd-Strukturen.
- Rechtskonformität mit Berner Konvention herstellen: Präventive Abschüsse ganzer Rudel müssen aus der Schweizer Rechtsgrundlage gestrichen werden – unabhängig davon, wie das Untersuchungsverfahren ausgeht.
- Mustervorstösse: Mustertexte für jagdkritische Vorstösse und Musterbrief: Appell für eine Veränderung in der Schweiz
Mehr dazu: Herdenschutz in der Schweiz und Alternativen zur Jagd: Was wirklich hilft, ohne Tiere zu töten
Argumentarium
«318 gerissene Nutztiere sind inakzeptabel – der Wolf muss reguliert werden.» 318 gerissene Nutztiere sind ein echtes Problem. Die Antwort darauf bestimmt aber, ob Koexistenz möglich ist oder nicht. Wer bei jedem Angriff sofort Abschuss fordert, ohne zu fragen, ob der Herdenschutz ausreichend war, ob die Weideführung angepasst werden kann, und ob Direktzahlungen falsche Anreize setzen, löst das Problem nicht. Er verschiebt es – auf Kosten der Wölfe und auf Kosten der Steuerzahler, die die Abschüsse finanzieren.
«Proaktive Regulierung verhindert Schäden, bevor sie entstehen.» Genau das sagt die Berner Konvention ist illegal. Präventive Tötungen von Wildtieren ohne konkreten, erheblichen und wiederholten Schaden sind nicht durch völkerrechtliche Schutzabkommen gedeckt, denen die Schweiz beigetreten ist. Was als «proaktiv» vermarktet wird, ist rechtlich «nicht konform» – und das einstimmig beschlossene Untersuchungsverfahren des Europarats ist die Konsequenz.
«Hobby-Jäger unterstützen nur die Behörden – das ist keine Jagd.» Hobby-Jäger erhalten spezifische Ausbildung für Wolfsabschüsse, werden in staatliche Abschussstrukturen integriert und erlegen Wölfe in staatlich definierten Perimetern. Das ist nicht Unterstützung bei einer Verwaltungsaufgabe – das ist die Privatisierung von Tötungsaufträgen an eine Interessengruppe, deren Hauptinteresse der Abschuss ist.
«Der Wolf bedroht die Bergbevölkerung und die Berglandwirtschaft.» Der Wolf tötet Nutztiere. Er bedroht keine Menschen – statistisch null Angriffe auf Menschen in der Schweiz. Die Berglandwirtschaft steht vor strukturellen Herausforderungen, die mit Direktzahlungssystemen, Betriebsgrössen und Marktbedingungen zu tun haben – und die kein Wolfsabschuss löst. Wer den Wolf zur Ursache von Strukturproblemen macht, die er nicht verursacht hat, betreibt Politik mit dem falschen Sündenbock.
«Das ist legale Umsetzung der revidierten Jagdverordnung.» Ja – und genau diese revidierte Jagdverordnung ist das Objekt eines laufenden Untersuchungsverfahrens des Europarats wegen Nichtkonformität mit der Berner Konvention. Legal im Schweizer Recht und konform mit internationalen Naturschutzabkommen sind zwei verschiedene Massstäbe. Die Schweiz verletzt derzeit nach Einschätzung des Europarats den zweiten.
Quicklinks
Beiträge auf Wild beim Wild:
- Walliser Wolfsbilanz 2025/2026: Zahlen eines Massakers (Originalbeitrag)
- Christophe Darbellays Wolfskrieg: Polemik gegen die Fakten
- Illegale Wolfsjagd in der Schweiz
- Problem-Politiker statt Problemwölfe: Die Schweiz jagt das falsche Tier
- Musterbrief: Appell für eine Veränderung in der Schweiz
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- Der Fuchs in der Schweiz: Meistgejagter Beutegreifer ohne Lobby
- Wolf: Ökologische Funktion und politische Realität
- Der Wolf in Europa: Wie Politik und Hobby-Jagd den Artenschutz aushöhlen
- Wolf in der Schweiz: Fakten, Politik und die Grenzen der Jagd
- Walliser Wolfsbilanz: Zahlen eines Massakers
- Fuchsjagd ohne Fakten: Wie JagdSchweiz Probleme erfindet
- Herdenschutz in der Schweiz: Was wirkt, was scheitert und warum Abschüsse keine Lösung sind
Unser Anspruch
Die Walliser Wolfsbilanz 2025/2026 dokumentiert ein System, das Tierschutz, Wildtierbiologie und internationale Rechtsstandards systematisch hintanstellt – zugunsten einer Abschusslogik, die von Hobby-Jagd-Interessen und Nutztierlobby getrieben wird. Was die Bilanz «vollständige Umsetzung» nennt, ist die planmässige Zerstörung von Wolfsrudeln. Was «Basisregulierung» heisst, sind sieben getötete Jungwölfe.
IG Wild beim Wild dokumentiert diese Politik mit Zahlen, Quellen und rechtlicher Einordnung – weil eine Gesellschaft, die sich auf Tierschutz und Biodiversität beruft, wissen muss, was in ihrem Namen im Walliser Berggebiet geschieht. Wer mehr weiss oder Hinweise auf weitere Fälle hat, schreibt uns. Gute Informationen sind die Grundlage jeder wirksamen Kritik.
Fordert bei eurer Gemeinde aufgrund der Wolfspolitik von Bundesrat Albert Rösti (SVP) und der kantonalen Abschussprogramme ein Erlassgesuch für Bundes- und Kantonssteuern: Den Musterbrief könnt ihr hier downloaden.
Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.