15. Juni 2026, 04:58

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Psychologie & Jagd

Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz gilt als Eldorado für Jagdverbrechen und als Labor für eine besonders aggressive Wolfs- und Hobby-Jagd-Politik. Während Behörden von Schutz, Regulierung und Tradition sprechen, dokumentieren Strafverfahren, Wilderei, verbotene Wolfsjagdmethoden, fehlende Wildruhezonen und problematische politische Vorstösse ein System, in dem Gewalt gegen Wildtiere strukturell verharmlost wird. Psychologisch zeigt Schwyz, wie weit Kontrollanspruch, Feindbildpflege und Milieu-Loyalität ein Hobby-Jagd-System von rechtsstaatlichen und ethischen Mindeststandards entfernen können.

Redaktion Wild beim Wild — 26. Februar 2026
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Der Kanton Schwyz gilt als Eldorado für Jagdverbrechen und als Labor für eine besonders aggressive Wolfs- und Hobby-Jagd-Politik. Während Behörden von Schutz, Regulierung und Tradition sprechen, dokumentieren Strafverfahren, Wilderei, verbotene Wolfsjagdmethoden, fehlende Wildruhezonen und problematische politische Vorstösse ein System, in dem Gewalt gegen Wildtiere strukturell verharmlost wird. Psychologisch zeigt Schwyz, wie weit Kontrollanspruch, Feindbildpflege und Milieu-Loyalität ein Hobby-Jagd-System von rechtsstaatlichen und ethischen Mindeststandards entfernen können.

Aktualisierung Juni 2026: Vergiftete Steinadler und das Schweigen der Behörde

Am 4. Juni 2026 veröffentlichte Steven Diethelm – amtlicher Wildhüter des Kantons Schwyz für die Bezirke March und Höfe – auf Facebook das Foto zweier toter Steinadler. Sein Text: «Kanton Schwyz: (CH) 2 vergiftete Steinadler, dies wurde ebenfalls vom zuständigen Regierungsrat unter den Teppich gekehrt, eine Bearbeitung des Falls wurde nicht weiter verfolgt. Ziegenfleisch mit Gift wurde für den Wolf ausgelegt, die Steinadler haben dies zuerst entdeckt und aufgefressen.» Der Post löste 1’121 Kommentare, 6’058 Reaktionen und 1’335 Mal Teilen aus.

Der Kanton bestätigte den Vergiftungsfall aus dem Jahr 2016 gegenüber nau.ch, wies aber den Vorwurf der Vertuschung zurück. Eine eigenständige Medienmitteilung zum Fall existiert nicht. Die Täter wurden nie ermittelt. Psychologisch ist der Fall paradigmatisch: Ein amtlicher Kantonswildhüter greift zur öffentlichen Plattform, weil der Dienstweg versagt hat. Und die Öffentlichkeit reagiert mit einer Wucht – 6’058 Reaktionen –, die zeigt, wie tief das Vertrauen in den Kanton erodiert ist.

Sechs Tage zuvor, am 29. Mai 2026, hatte Rinze Zgraggen, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere, dem Schwyzer Kantonalen Patentjäger-Verband (SKPJV) ein Interview gegeben, in dem er von «jagdlicher Ethik», «verantwortungsvollem und transparentem Auftreten» und «Respekt für Wildtiere» sprach. Vergiftete Steinadler, Schlingenfallen, den erschossenen Lama im Muotathal, illegale Wolfskadaver-Köder des Kantons oder die Kopfgeld-Debatte: kein Wort. Das Interview erschien auf der Website der Schwyzer Hobby-Jagd, nicht auf jener des Kantons – ein weiteres Symptom der strukturellen Nähe zwischen Behörde und Jagdmilieu, die dieses Dossier analysiert.

Zusätzlich wurden die Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 veröffentlicht: Ab Herbst 2026 dürfen Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger erstmals Wildschweine erlegen, und eine Gruppe wird gezielt für Beutegreifer-Abschüsse ausgebildet. Der Schontag am Mittwoch der ersten Jagdwoche entfällt. Der Kanton expandiert die Hobby-Jagd, während gegen ihn selbst eine Strafanzeige wegen verbotener Wolfsjagdmethoden läuft.

→ Vollständige Chronik: Kanton Schwyz: Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen

Kopfgeld und Anfütterung: Wolfsjagd mit allen Mitteln

Die Wolfsjagd im Kanton Schwyz markiert eine besonders drastische Eskalationsstufe. Mit einem Kopfgeldsystem, bei dem Entschädigungen für gerissene Nutztiere de facto als Prämien auf Wölfe wirken, betreibt der Kanton eine Jagdpolitik von gestern: Der Wolf wird nicht als Teil eines Ökosystems verstanden, sondern als ökonomisch verwertetes Feindbild. Je mehr Schäden gemeldet werden, desto stärker lässt sich die Forderung nach Abschüssen legitimieren.

Der Skandal um verbotene Anfütterung zeigt, wie weit die Mittel gehen. Vor einer Fotofalle wurden Hirsch- und Rehkadaver festgebunden. Dazu wurden Hundefutter und andere Köder ausgelegt, um Wölfe gezielt anzulocken und in eine Schussposition zu bringen. Dass gegen den Kanton Strafanzeige wegen verbotener Wolfsjagdmethoden eingereicht wurde, ist die logische Folge. Psychologisch offenbart diese Praxis einen Kontrollwahn, der jede Hemmung überwindet: Wenn das Ziel, der tote Wolf, wichtiger wird als das Recht, kippt Wildtierpolitik in organisierte Jagdverbrechen.

Kopfgeld auf Wölfe: Kanton Schwyz macht Jagdpolitik von gestern und Wolfsjagd im Kanton Schwyz: verbotene Anfütterung sorgt für Skandal

Wolfsrudel, Rekordstrecken und die Realität der Schäden

Mit dem ersten Wolfsrudel im Kanton Schwyz hat sich die Ausgangslage grundlegend verändert. Welpen wurden nachgewiesen, und das Rudel nutzt ein Gebiet mit reichlich Rotwild. Gleichzeitig versuchte der Kanton, den Abschuss eines Wolfes zu bewilligen, musste die Verfügung aber sistieren, weil die mögliche Rudelbildung nicht korrekt berücksichtigt worden war. Offiziell ist nun von Monitoring und Bestandsregulierung die Rede, faktisch bleibt die Drohkulisse weiterer Eingriffe bestehen.

Brisant ist der Blick in die eigene Statistik. In einem offiziellen Situationsbericht wird festgehalten, dass es in einem Jahr mit nachgewiesenen Wölfen zu keinen Rissen an Nutztieren kam, während gleichzeitig die höchste Rotwildstrecke in der Geschichte des Kantons erzielt wurde. In der Saison 2025/2026 wurden im Kanton Schwyz insgesamt 1’808 Wildtiere erlegt, darunter 483 Rothirsche und fast 400 Rehkitze. Das offizielle Abschussziel bei Rotwild lag bei 525 Tieren, wurde also nicht erreicht, trotzdem bleibt die Strecke historisch hoch. Der Hauptbeutegreifer des Wolfes wurde also in Rekordzahl durch die Hobby-Jägerschaft erlegt, ohne dass die Bestände kollabierten. Trotzdem hält der Kanton an Kopfgeld, Abschussverfügungen und verbotener Anfütterung fest. Das zeigt: Es geht weniger um reale Schäden als um eine symbolische Kriegserklärung an einen Beutegreifer, der das Kontroll- und Deutungsmonopol der Hobby-Jagd infrage stellt.

Erstes Wolfsrudel im Kanton Schwyz: Neue Entwicklungen und Monitoringmassnahmen und Mögliche Rudelbildung: Kanton Schwyz muss den Abschuss eines Wolfs sistieren

Nutztiere unbehelligt und doch Beutegreifer-Panik

Besonders entlarvend ist die Tatsache, dass in einer ganzen Alpsaison im Kanton Schwyz keine nachweisbaren Schäden von Bär, Wolf oder Luchs an Nutztieren registriert wurden. Trotzdem verschärft der Kanton seine Rhetorik und Politik gegenüber Beutegreifern. In einem Regierungsdokument wird die Regulierung von Wolf und Bär forciert, obwohl die reale Schadenslage dies nicht rechtfertigt.

Psychologisch ist das ein Muster der Feindbildpflege: Der bloße «Gedanke» an Wolf und Bär reicht, um eine präventive Regulierungspolitik zu rechtfertigen. Angst, Kontrollbedürfnis und politische Symbolik ersetzen empirische Grundlagen. Wer so agiert, nutzt Beutegreifer als Projektionsflächen, um Härte zu demonstrieren, nicht, um reale Probleme zu lösen.

Kanton Schwyz: Nutztiere blieben vor Bär, Wolf und Luchs unbehelligt

Beutegreifer-Regulierung durch Hobby-Jägerschaft

Mit einem aktuellen Regierungsratsbeschluss unterstützt der Kanton Schwyz eine Motion, die verlangt, dass künftig Jagdberechtigte systematisch an der Regulierung von Beutegreifern beteiligt werden. Was administrativ als Effizienzgewinn verkauft wird, bedeutet psychologisch: Ausgerechnet jenes Milieu, das den Wolf seit Jahren als Feindbild bekämpft, soll offiziell zum ausführenden Arm bei Abschüssen und Bestandsregulierungen werden.

Damit verwischt die Grenze zwischen unabhängiger Wildhut und interessengeleiteter Hobby-Jagd noch weiter. Für die psychologische Wahrnehmung ist das fatal: Statt eine neutrale Fachstelle mit heiklen Eingriffen zu beauftragen, werden gerade jene Akteure mit der Waffe in der Hand ausgestattet, die emotional und symbolisch am stärksten involviert sind. Objektive Abwägungen werden so noch schwerer, Misstrauen in der Bevölkerung wächst.

Wolf und Bär im Kanton Schwyz

Lama im Muotathal: Herdenschutz durch Hobby-Jagd zerstört

Im September 2021 erschoss ein Hobby-Jäger auf der Hochjagd im Bisistal im Muotathal SZ ein Lama – und zwar die Leitstute, die der Landwirt als Herdenschutztier gegen Wolf und wildernde Hunde hielt. Das Lama ist kein Fluchttier; es geht auf Beutegreifer zu und unterbricht deren Jagdtrieb. Psychologisch offenbart der Fall ein Kompetenzvakuum: Wer ein Lama nicht von einem Hirsch unterscheiden kann, sollte keine Schusswaffe auf freier Wildbahn führen. Der Hobby-Jäger meldete sich erst nach Medienberichten – nicht unmittelbar nach dem Abschuss. Jagdverwalter Manuel Wyss bestätigte gegenüber Blick.ch, dass der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Ein dokumentiertes Urteil existiert nicht.

Besonders brisant: Derselbe Kanton, der nun Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger für Wolfsabschüsse ausbildet, kann nicht erklären, warum ein Herdenschutz-Lama ungestraft erschossen werden darf. Hobby-Jäger erschiesst Lama im Muotathal.

Keine Wildruhezonen: Dauerstress für Wildtiere

Trotz wachsendem Freizeitdruck und intensivierter Wolfsjagd lehnt der Kanton Schwyz die Einführung verbindlicher Wildruhezonen weiterhin ab. Eine Überprüfung des Jagd- und Wildschutzgesetzes hat zwar Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, doch die Regierung verzichtete darauf, klare Rückzugsgebiete für Wildtiere festzuschreiben. Stattdessen setzt man auf unverbindliche Appelle und freiwillige Rücksichtnahme.

Psychologisch wirkt das wie ein Freipass für Dauerstress. Wildtiere sind ganzjährig Sport, Tourismus, Hobby-Jagd und sonstigen Störungen ausgesetzt, ohne dass es territoriale Grenzen gibt, hinter denen sie sicher sind. Ein Kanton, der weder Beutegreifer akzeptieren will noch Wildruhezonen verankert, sendet die Botschaft, dass Nutzungsansprüche von Menschen grundsätzlich Vorrang vor den Bedürfnissen der Tiere haben.

Keine Wildruhezonen im Kanton Schwyz

Alltagsverstösse: Schonzeit, Waffenrecht und Tierquälerei

Neben gravierenden Fällen wie Wilderei und verbotener Wolfsjagd finden sich im Kanton Schwyz notorisch zahlreiche kleinere Delikte. Ein Hobby-Jäger jagte am Schontag in Euthal SZ und wurde per Strafbefehl mit 540 Franken gebusst – 200 Franken Geldstrafe, 340 Franken Verfahrenskosten. Die Schlingenfallen-Täter bei Pfäffikon kamen auf 13’039 Franken. Die vergifteten Steinadler von 2016 kosteten niemanden etwas. Das Strafmass sinkt mit dem Schweregrad der Tat – und steigt umgekehrt proportional zur institutionellen Nähe der Täter zur Behörde.

Hobby-Jäger jagte am Schontag im Kanton Schwyz und Schweizer Hobby-Jägerschaft beschäftigt die Justiz

Bleischrot und unsichtbare Opfer

Ein weiterer blinder Fleck in der Schwyzer Hobby-Jagd ist der Einsatz von Schrot. Ein Regierungsdokument zur Schrotjagd zeigt, dass der Kanton trotz internationaler Diskussionen über Bleivergiftungen bei Greifvögeln, Aasfressern und Bodenorganismen an der reinen Schrotjagd für Niederwild festhält. Die indirekten Opfer, vergiftete Greifvögel, kontaminierte Böden und Aasfresser, bleiben in der offiziellen Kommunikation weitgehend unsichtbar. Psychologisch passt das ins Gesamtbild: Wo direkte Gewalt gegen Wildtiere normalisiert ist, fällt es leichter, auch die unsichtbaren Folgen in Kauf zu nehmen.

Goldschakal: seltene Art, kein Verfahren

Der Fall des erschossenen Goldschakals im Raum Einsiedeln illustriert die Haltung des Kantons gegenüber neuen oder seltenen Arten. Ein Wildhüter tötete das Tier, gegen ihn wurde keine Anklage erhoben. Psychologisch verstärkt das in jagdnahen Kreisen den Eindruck, dass alles, was nicht ins gewohnte Schema passt, abgeschossen werden kann – mit oder ohne juristische Folgen.

Keine Anklage wegen Abschuss eines Goldschakals

Amt für Wald und Natur: Behörde im Jagdtunnel

Formell ist das Amt für Wald und Natur (Sektion Jagd und Wildtiere) zuständig für Jagdgesetz, Wolfsentscheide, Wilderei-Bekämpfung und Wildtiermanagement im Kanton Schwyz. In der Praxis zeigt sich ein Spannungsfeld: Ein Amt, das Wildtierverbrechen verfolgen soll, steht gleichzeitig hinter Kopfgeldsystemen, verweigerten Wildruhezonen und Wolfsjagdmethoden, gegen die Strafanzeigen laufen. Abteilungsleiter Rinze Zgraggen gibt Interviews über «Ethik» und «Transparenz» – in einem Organ der Hobby-Jagdlobby, sechs Tage bevor ein eigener Kantonswildhüter denselben Kanton öffentlich der Vertuschung bezichtigt.

Transparenz bei Abschusszahlen ist notwendig, aber nicht hinreichend. Wer eine Behörde lobt, die jährlich 1’808 Wildtierabschüsse öffentlich dokumentiert, ohne gleichzeitig Wildruhezonen zu verankern, Wolfsjagdmethoden zu überprüfen oder Wildereifälle konsequent zu verfolgen, verwechselt Datentransparenz mit Rechenschaftspflicht.

Was der Kanton Schwyz der Schweiz spiegelt

Der Kanton Schwyz zeigt in konzentrierter Form, wohin ein Hobby-Jagd-System driften kann, wenn Kontrolle, Feindbildpflege und Milieu-Loyalität wichtiger werden als Recht, Ethik und Wissenschaft. Wilderei, Kopfgeld auf Wölfe, verbotene Anfütterung, Rekordabschüsse, fehlende Wildruhezonen, Verstösse gegen Schonzeiten, Waffengesetz und Artenschutz, ein erschossenes Herdenschutz-Lama ohne Urteil, vergiftete Steinadler ohne Täter, und eine Behörde, die Ethik verkündet, während gegen sie Strafanzeigen laufen: Das ist kein Missverständnis, sondern ein Muster.

Für die Schweiz insgesamt ist Schwyz damit ein Negativbeispiel: ein Kanton, in dem die Psychologie der Hobby-Jagd so stark auf Politik und Vollzug einwirkt, dass Wildtierschutz, Rechtsstaat und öffentliche Sicherheit ins Hintertreffen geraten. Die zentrale Frage ist nicht, ob Tradition gepflegt werden darf, sondern wie lange ein System, das solche Exzesse hervorbringt und verteidigt, noch gesellschaftlich legitimierbar ist.

Hobby-Jägerschaft in der Psychoanalyse

Mehr dazu im Dossier: Psychologie der Jagd

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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