Mustertext: Verbot der Baujagd im Kanton
1. Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, mit der im Kanton (…) die Baujagd vollständig und ausnahmslos verboten wird. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
- das Einsetzen von Hunden in Erdbauten von Wildtieren (Fuchs-, Dachs-, Marderbauten) zu jagdlichen Zwecken verboten wird
- das Aufgraben von Wildtierbauten zu jagdlichen Zwecken verboten wird
- die Ausbildung und Prüfung von Hunden an lebenden Wildtieren in Kunstbauten («Schliefenanlagen») als Verstoss gegen das TSchG (Art. 16 untersagt wird)
- Verstösse als schwere Jagdvergehen geahndet werden, die den Entzug des Jagdpatents und ein Tierhalteverbot nach sich ziehen
2. Kurze Begründung
Die Baujagd ist eine der grausamsten Jagdmethoden. Erdhunde werden in unterirdische Bauten geschickt, wo Beissereien mit Fuchs oder Dachs unvermeidlich sind. Gemäss zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen und verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar. Der Kanton Thurgau hat die Baujagd bereits verboten. Das TSchG, Art. 16, verbietet das Hetzen von Hunden auf andere Tiere – in der Praxis der Bauhundeausbildung wird genau das systematisch praktiziert.
