Tierrechte

Der Wolf soll doch wieder gejagt werden dürfen

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Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) will den Wolf nicht mehr als geschützte Art einstufen und somit dessen Jagd erlauben.

Diese Massnahme ginge deutlich weiter als die massvolle Bestandsregulierung, welche das Parlament 2015 beschlossen hat.

Die Kommission beantragt mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Walliser Standesinitiative 14.320 «Wolf. Fertig lustig!» Folge zu geben. Diese verlangt, die Wolfsjagd zu erlauben und die Berner Konvention neu zu verhandeln, um einen Vorbehalt einführen zu können, der den Schutz des Wolfs für die Schweiz ausschliesst.

Die Kommission hält fest, dass die Präventionsmassnahmen zum Herdenschutz sowie die einzelnen Abschüsse von Wölfen, die Schäden verursacht haben, Probleme bereiten, da sie zu kostspielig sind und die Wolfsangriffe nicht komplett unterbinden. Zudem besteht die Gefahr, dass sich diese Massnahmen negativ auf den Tourismus auswirken, da es nicht selten zu Angriffen von Herdenschutzhunden auf Wanderer kommt. Des Weiteren ist der Herdenschutz in gewissen Alpgebieten aus topografischen Gründen nur schwer umsetzbar. Schliesslich ist die Kommission der Ansicht, dass ein Zusammenleben mit dem Wolf angesichts der dichten Besiedlung der Schweiz in jedem Fall äusserst schwierig ist.

Jungwölfe eines Rudels dürften unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – namentlich dann, wenn sich die Tiere regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten.

Der Bundesrat will im Sommer eine Revision des Jagdgesetzes vorlegen. Schon 2012 hatte der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wölfe abzuschiessen, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen viele Nutztiere gerissen werden. Mit einer weiteren Revision der Jagdverordnung 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen.

Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Initiative. Sie erinnert an die 2015 an der Bundesrat überwiesene Motion Engler 14.3151, mit der die Räte eine ausgewogene Lösung gefunden hätten, welche sowohl den Anliegen der Bergbevölkerung als auch dem Schutz des Wolfes Rechnung trage. Der Schutz des Wolfes in der Schweiz sei durch die Verfassung und die Berner Konvention gewährleistet, schon allein deshalb dürfe die Jagd auf ihn kein Thema sein. Ferner befürchtet die Minderheit, dass die Annahme der Initiative die notwendige Optimierung der Bestandsregulierung verzögert.

Die Standesinitiative wird wohl in der Septembersession im Nationalrat behandelt. Findet sie dort eine Mehrheit, muss die kleine Kammer erneut entscheiden.

Die Bejagung des Wolfs war bereits anfangs März im Ständerat Thema. Die Motion Imoberdorf / Rieder, die ebenfalls eine ganzjährige Bejagung des Wolfs verlangte, wurde dabei mit 17 zu 26 Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt. Im selben Zug abgelehnt wurde damit auch die durch den Kanton Wallis eingereichte Standesinitiative, da sie inhaltlich identisch war.

UR: Wolf zum Abschuss freigegeben

Der Wolf, der in den vergangenen Tagen im Kanton Uri vermutlich über 30 Schafe gerissen hat, wird zum Abschuss freigegeben.

In den vergangenen zwei Wochen hat der Wolf im Gebiet der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen (30 Tiere) und zwei Heimbetrieben (2 Tiere) gesamthaft 32 Schafe gerissen. Dies meldet die Urner Sicherheitsdirektion in einer Medienmitteilung von gestern Dienstag. Rund ein Dutzend Schafe würden noch vermisst. In der Jagdgesetzgebung ist der Auftrag formuliert, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Konzept über den Umgang mit geschützten Arten wie dem Wolf erstellt. Aktuell gültig ist das Konzept Wolf von 2008. In diesem Wolfkonzept ist geregelt, dass die Kantone für einzelne Wölfe, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten, eine Abschussbewilligung gemäss Art. 12, Abs. 2, Jagdgesetz erteilt werden kann. Die Schadenschwelle liegt dabei bei 25 gerissenen Nutztieren in einem Monat oder 35 Nutztieren in vier Monaten. Weil der Wolf im betreffenden Gebiet erstmals auftritt werden alle Risse gezählt. In den Folgejahren werden die Risse nur noch gezählt, wenn alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Die Schadenschwelle in diesem ist somit deutlich überschritten. Daher habe der Kanton Uri den Antrag gestellt, den schadenstiftenden Wolf zu erlegen, heisst es weiter.

Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist die interkantonale Kommission vor einem Abschussentscheid zu konsultieren. Auf Grund der Überschreitung der Schadenschwelle und der fachlichen Zustimmung der Kommission hat Sicherheitsdirektor Beat Arnold den Abschuss verfügt. Parallel zu diesem Abschussentscheid ist der Herdenschutz gefordert. Hier müsse ein Herdenschutz aufgebaut werden um die Herden inskünftig optimal gegen Wolfangriffe schützen zu können. Zukünftig werden für Abschussentscheide in diesem Gebiet nur noch Risse gezählt, bei deren Herden alle technisch möglichen, praktikablen und finanzierbaren Schutzmassnahmen getroffen wurden. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet.

Vergütung von Biberschäden durch den Bund

Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) befasste sich auch mit der Problematik der Biberschäden an Infrastrukturen, so beispielsweise an Geh-, Feld- und Waldwegen oder an Hochwasserschutzbauten. Sie stellte fest, dass der Biber sowie seine Bauten und Dämme zwar durch das Bundesjagdgesetz geschützt sind, die von ihm verursachten Schäden aber nicht vergütet werden. Die Kommission ist im Gegensatz zum Ständerat der Meinung, dass die auszuscheidenden Gewässerräume nicht alle Konflikte verhindern können, indem eine Pufferzone geschaffen würde. Deshalb beantragt sie mit 8 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative 15.300 des Kantons Thurgau Folge zu geben, was bedeuten würde, dass der Bund Eigentümer entschädigen muss.

Der Ständerat hat die Initiative im März knapp abgelehnt. Er will stattdessen die Prävention stärken. Heute werden Schäden, die Biber an Kulturen und Bäumen anrichteten, durch Bund und Kantone entschädigt, Schäden an Infrastrukturen jedoch nicht. Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich die Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken.

Heute leben in der Schweiz rund 2800 Biber, 500 davon im Thurgau. Vor 200 Jahren war das Tier in der Schweiz fast vollständig ausgerottet worden. Ab den 1950er Jahren wurde der Biber in den Gewässern verschiedener Regionen der Schweiz wieder angesiedelt.

4 Kommentare

  1. Brigitte Claussen Antwort

    Man sollte diese ganze Jagd verbieten und Abschaffen. Die Jäger sind doch Schuld, dass die Natur aus dem Gleichgewicht gerät. Schluß damit, weg mit der Jagd für immer.

  2. Wann wird die Jagd eröffnet gegen böse , agressiven , bescheuerten Menschen ? Laßt entlich mal die Tiere in Ruhe. Sie haben auch ein Recht zum leben.

    • Ursel Poppinga Antwort

      So etwas gibt es ja wohl nicht…..wie können die bloß! Sind die von Jägern bestochen worden?

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