Tierrechte

Bundesrat knickt vor Artenschutz ein

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Seriöse Naturschutzorganisationen der Schweiz lehnen das neue Jagdgesetz des Bundesrates ab. Der Artenschutz würde arg unter den neuen Bestimmungen leiden.

Aus Sicht der Umweltverbände darf es bei geschützten Arten nur Eingriffe geben, wenn der geplante Abschuss nachweislich zur Verhütung grosser Schäden beiträgt. Dass die Dezimierung von Beständen geschützter Arten auch ohne konkrete Schäden möglich sein soll, ist ein Rückschritt sondergleichen.

Insbesondere die Jagd auf den Wolf könnte nach dem Willen des Bundesrates künftig zu­nehmen: Der Beutegreifer soll in der Berner Konvention nicht mehr zu den streng geschützten Tierarten gehören. 

Die Berner Konvention ist seit 1979 das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Europa. Sie regelt den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume. Mittlerweile sind dem «Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume» 50 Staaten beigetreten.

Berner KonventionDie vorberatende Kommission des Ständerates hatte sich in der Diskussion der Standesinitiative des Kantons Wallis «Wolf. Fertig lustig!» (14.320) dafür ausgesprochen, erneut beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» zu beantragen. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen und hat das UVEK beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.

Seit Jahren diskutieren Bund, Kantone, Jäger und Umweltschützer über den Umgang mit dem Wolf. Vor allem Tierhalter ohne zeitgemässen Herdenschutz im Berggebiet haben Mühe mit dem Beutegreifer, da es immer wieder ungenügend geschützte Schafe oder Ziegen reisst. Die Räte sind sich mehrheitlich einig darüber, dass der Schutz des Wolfs gelockert werden soll. Sie haben bereits eine Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) angenommen. Diese verlangt, dass die Wolfspopulation unabhängig von einem Schaden dezimiert werden kann, etwa dazu, um Rudel zu verhindern, was widerum ein fachlicher Unfug ist.

Auch weitere Regeln zur Jagd dürften in den kommenden Monaten zu reden geben. Der Bundesrat will nicht nur den Schutz von Wölfen, sondern auch von ­anderen geschützten Arten lockern. Die Behörden sollen nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Die Landesregierung schlägt in der ebenfalls verabschiedeten Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes vor, dass der Tierbestand de­zimiert werden darf, sofern die Wildtiere trotz Präventionsmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen ge­fährden. Neben dem bereits heute in der Jagdverordnung auf­geführten Steinbock und dem Wolf wird gemäss einer vom Parlament überwiesenen Motion von Alt-Ständerat Paul Nieder­berger (CVP, NW) der Höckerschwan (Wild beim Wild informierte) auf diese Liste gesetzt.

Entscheid bei den Kantonen

Auch die Zuständigkeiten würden neu geregelt. Heute muss das Bundesamt für Umwelt einen ­Abschuss bewilligen. In Zukunft würde der Bundesrat jene Tier­arten bezeichnen, deren Bestand reguliert werden darf. Der Entscheid, ob tatsächlich geschützte Tiere erlegt werden dürfen, würde dann bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden. Einzelne Tiere, die grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden, dürfen von den Kantonen jederzeit zum Abschuss freigegeben werden. Das ist gefährlich und unzweckmässig, denn grosse kantonale Diskrepanzen beim Umgang mit geschützten Arten sind vorprogrammiert. Für raumgreifende Arten, die sich nicht an Landes- und schon gar nicht an Kantonsgrenzen orientieren, wie beispielsweise der Luchs, wäre dies verheerend.

In der Vergangenheit mussten schon mehrmals die Gerichte Fehlentscheidungen der kantonalen Jagdverwaltungen korrigieren. Die befristete Abschussbewilligung (Wild beim Wild informierte) von zwei Jungwölfen des Calanda-Rudels im Winter 2015 war z. B. laut dem Bündner Verwaltungsgericht nicht verhältnismässig. Mehrer solche negativ Beispiele gibt es auch aus dem Kanton Wallis.

In ihrer Botschaft hält die Landesregierung weitestgehend an ihren ursprünglichen Plänen fest, obwohl es in der Vernehmlassung von verschiedener Seite Kritik gegeben hatte. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen die neuen Regelungen ab; für die SVP, die Wolfsgegner, die Bauern und die Kantone Wallis und Graubünden stimmt die Stossrichtung, doch die Vorlage geht ihnen zu wenig weit.

Die IG Wild beim Wild stellt sich vehement gegen die vorgelegte Teilrevision des Jagdgesetzes. Die Version des Bundesrates sieht nicht nur vor, die Abschussmöglichkeiten gegen den Wolf zu erweitern, sondern auch Konflikte mit geschützten Arten wie Luchs, Biber oder Höckerschwan künftig vermehrt mit roher Gewalt sprich, der Flinte zu regeln. Ein Aufruf zur Gewalt öffnet immer auch Tür und Tor zur Barbarei.

Luchs
Luchs

Politisch auf der Strecke bleiben die positiven Einflüsse von Wolf sowie Luchs auf die Gesundheit von Wald und Wild oder des Bibers auf die Biodiversität. Es sind nur wenige Wochen vergangen, seitdem der Bund auf den dramatischen Schwund der Biodiversität in der Schweiz aufmerksam gemacht hat. Mit dem heute verabschiedeten Jagdgesetzentwurf wird die Artenvielfalt in der Schweiz nicht geschützt, sondern noch mehr vermindert. Zur Rettung der bedrohten Biodiversität geschieht nichts, der Bund schaut nur zu. Tierschützerische Aspekte wurden auch einmal mehr vom Bundesrat einfach nicht genügend berücksichtigt.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür ist weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete «Wildtierbiologie», «Arten- und Lebensraummanagement», «Tierschutz» sowie «Umgang mit Waffen» vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

Petition:

Der Wolf soll «streng geschützt» bleiben!

Mehrwert:

1 Kommentar

  1. Andi Hüttenmoser Antwort

    Warum soll, was bis anhin Sinn machte, plötzlich nicht mehr gültig sein?
    Wir haben weder eine Überpopulation noch aussergewöhnliche oder neue Probleme mit dem Wolf!
    Hier geht es nur um das Interesse und Brauchtum der schiessgeilen Hobbyjäger!

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