Die Abschussverfügung gilt für 60 Tage.
Die Regierung hat dem Kantonsrat eine Anpassung der Kriterien zur alle acht Jahre stattfindenden Vergabe der 140 Jagdreviere im Kanton St.Gallen unterbreitet.
Mit einer Teilrevision des kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetzes soll der Einsatz von Hunden auf der Hochwildjagd neu geregelt werden.
Ob Fahrradfahrer, Reiter oder Wanderer: Für viele Menschen ist der Wald ein Erholungs- und Erlebnisgebiet.
Mit dem neuen Wildtier- und Jagdgesetz erhält Basel-Stadt eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage zum Schutz wildlebender Tiere und Vögel.
Das BAFU hat den Regulationsgesuchen der Kantone Waadt und Wallis zugestimmt, womit diese nun Abschussverfügungen erlassen können.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Juli 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes verabschiedet.
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und per 15. Juli 2021 in Kraft gesetzt.