Kriminalität

Wildtiere durch Hunde bedroht

Die kantonalen Behörden erinnern daran, dass es wichtig ist, Hunde an der Leine zu halten.
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Es ist vor ein paar Tagen im Sopraceneri im Kanton Tessin passiert. 

Es ist ein Foto, das für sich selbst spricht und in wenigen Stunden in den sozialen Netzwerken des Tessins viral wurde und bei den Nutzern viel Empörung hervorrief. Dies ist ein Bild, das einen Hund ohne Leine zeigt, der mit der Beute zu seinem Besitzer zurückkehrt: ein neugeborenes Reh. Ein retuschiertes Foto? Eine gefälschte Nachricht? Nein, es ist eine echte Episode, die in den letzten Tagen in einem Ort im Sopraceneri stattgefunden hat, wie das kantonale Amt für Jagd und Fischerei bestätigt hat.

Ein Spaziergang mit dem Hund, der in der Natur frei laufen kann, nur einen Steinwurf vom Wald entfernt, hat sich kürzlich zum Beutegreifer eines jungen Wildtieres verwandelt, das in diesem Fall gestorben ist. Eine Episode, die mit einer Selbstanzeige des Besitzers endete. Wie üblich wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet, so die Behörden.

In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere setzen und brüten, sehen manche Kantone zum Schutz des Wildes strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im Wald vor. Jeder Kanton verfügt über eine eigenständige Regelung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Entsprechende Regelungen finden sich – je nach Kanton –  sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen als auch in den dazugehörigen Verordnungen.

Gibt es Vorschriften in Bezug auf die Leine?

Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle.

Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehalter diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann.

Auf diese Art und Weise kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Wichtig: Lange Leinen (Bsp. Schlepp- oder Flexileinen) sollten aus gesundheitlichen Gründen nur an einem gut sitzenden Brustgeschirr und niemals an einem Halsband befestigt werden.

Kein Einzelfall

Was vor ein paar Tagen im Tessin passiert ist und an die Öffentlichkeit gebracht wurde, scheint eine einzelner Fall zu sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. „Im Tessin kommen solche Fälle immer noch zu oft vor“, sagt Tiziano Putelli, Leiter des Jagd- und Fischereibüros. Auf nationaler Ebene waren allein im Jahr 2019 427 Rehe Opfer von Hunden, wie aus den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.

Der Appell der Behörden – Von den kantonalen Behörden kommt eine Empfehlung an alle Hundebesitzer: «Wenn Sie spazieren gehen, ist es wichtig, Ihre Tiere immer an der Leine zu halten und ihren Instinkt nicht zu unterschätzen.» Dies sowohl zum Schutz der Tierwelt als auch für Personen.

Was passiert, wenn ein Hund ein Wildtier tötet? Gegen den Eigentümer wird ein Zuwiderhandlungsverfahren mit einer Geldstrafe eingeleitet. Für das tote Tier ist die Zahlung des Kopfwertes erforderlich. Ein Wert, der auf einem Tarif basiert.

3 Kommentare

  1. #Udo Dittmann: Du hast einfach recht. Zum Kotzen. Auch bei uns und irgendwo. Es geht um das Recht des Stärkeren…

  2. Die verlinkte Statistik zeigt, dass 3% der rund 15000 ‹Fallwild› Rehe den Hunden zugeschrieben werden kann. Zu den 15’000 ‹gefallenen› Rehen, kommen ca. 40’000 geschossene. Eine konservative Schätzung für ‹Nachsuche› (aka angeschossene Rehe) beläuft sich auf ca. 20% (genau Zahlen gibt es nicht , weil die Jägerschaft die Transparenz in dieser Sache nicht hoch hält). Jede Nachsuche beinhaltet Leiden (und kann durchaus als viel unnatürlicher bezeichnet werden als ein Hunderiss). Verkehrsunfälle führen auch zu Leid, wenn nicht tödlich. Will Mann/Frau also das Leiden der Rehe minimieren, gilt es in erster Linie die Jagd und den Verkehr anzugehen (+90% aller Leiden). Die Zahlen sind zusätzlich in diesem Verhältnis zu sehen: Es gibt 430’000 Hundehalter in der Schweiz, und ca. 30’000 Jäger.

  3. Ulrich Dittmann Antwort

    Natürlich sollten Hundehalter besonders in den Frühlingsmonaten in denen viele Wildtiere setzen und brüten, ihre Vierbeiner nicht unbeaufsichtigt herumlaufen lassen, resp. einer gesetzlich vorgegeben Anleinpflicht nachkommen.

    Doch ist es ekelerregend heuchlerisch von der Jägerschft, hier pharisäerhaft mit dem Finger empört auf die Hundehalter zu zeigen – solange sie selbst unzählige Wildtiere «anschweißen», krank und krüpplig schießen , brutalst abmurksen.

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