Jagdgesetz

Politik liefert nicht beim Tier- und Artenschutz

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Der Schutz der gefährdeten Säugetiere und Vögel und das Zusammenleben von Mensch und Wildtieren müssen verbessert werden.

Dieses Ziel hat das Stimmvolk im letzten Herbst mit seiner Ablehnung der einseitigen Revision des Jagdgesetzes bestätigt. Der Bundesrat hat nun am 31.3.2021 eine Revision der Jagd- und Schutzverordnung (JSV) in die Vernehmlassung gegeben.

Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September soll der Wolfsschutz nun auf Verordnungsstufe – am Parlament vorbei – gelockert werden.

Die Regulierung von Wolfsbeständen sollen auch mit den Anpassungen wie bisher klar eingegrenzt bleiben: Um ein Tier zu schiessen, müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss dem Abschuss zustimmen, und die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben. 

Neu sollen aber die Kantone bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren. Zudem soll bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas die Verordnung dahingehend präzisiert werden, dass drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann. 

Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen. 

Mehr Geld für den Herdenschutz 

Der Herdenschutz solle in der Verantwortung des Tierhalters bleiben. Die finanzielle Unterstützung des Bundes solle künftig jedoch grosszügiger ausfallen. So soll die Palette der unterstützenden Massnahmen erweitert werden. Die Finanzhilfebeiträge werden für konkrete Herdenschutzmassnahmen auf 80 Prozent und für Planungsarbeiten der Kantone zum Herdenschutz auf 50 Prozent festgelegt. Dies entspreche der bisherigen Praxis. 

Deutlich erhöht werden soll der Beitrag für die von den Kantonen als wirksam erachteten Massnahmen, die sogenannten «weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone». Die finanzielle Entschädigung soll bei diesen Vorkehrungen von 50 auch 80 Prozent erhöht werden. 

Naturschützende wollen Vorschlag prüfen 

Die Umweltorganisationen teilten in einer ersten Stellungnahme mit, man werde die Vorschläge des Bundesrats genau prüfen. Das entscheidende Standbein beim Umgang mit dem Wolf sei der Herdenschutz.

Enttäuscht sei man, dass der Bundesrat darauf verzichtete, gleichzeitig mit der Jagdverordnung auch das Jagd- und Schutzgesetz (JSG) zu revidieren. Mit einer solchen Revision hätte der Schutz von bedrohten Tierarten und Wildtieren verbessert werden können.

Das revidierte Jagdgesetz wurde gemäss Nachwahlbefragung auch abgelehnt, weil es keine Verbesserungen für bedrohte Tierarten vorsah. «Nur mit einem Gesamtpaket, bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und pragmatischem Umgang mit dem Wolf, kann der Volkswille umgesetzt werden», halten die Organisationen fest. 

Die Vernehmlassung für die Änderungen in der Jagdverordnung dauert bis am 5. Mai 2021. Sie soll am 15. Juli 2021 in Kraft treten.

Dank des Neins des Stimmvolkes zum Jagdgesetz gelten in der Schweiz weiterhin klare Grenzen bei der Regulierung von Wolfsbeständen: Es müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss zustimmen, die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben. Das entscheidende Standbein beim Umgang mit dem Wolf ist der Herdenschutz. Diese wichtigen Punkte muss auch eine Verordnung erfüllen. Im Rahmen dieser Leitplanken sind die Naturschutzorganisationen bereit, zu Vereinfachungen Hand zu bieten. Ob der Entwurf des Bundesrates diese Bedingungen erfüllt, wird die genaue Prüfung zeigen.

In den Diskussionen um die Abstimmung spielten auch die anderen Wildtiere eine wichtige Rolle. Mit dem Volksentscheid ist einerseits die Gefahr für Luchs, Biber & Co. abgewendet. Andererseits wurde das revidierte Jagdgesetz gemäss Nachwahlbefragung auch deswegen abgelehnt, weil mit ihm bedrohte Tierarten nicht besser geschützt worden wären. Hier gibt es noch viel zu tun. Die Naturschutzorganisationen fordern deshalb eine rasche neue Revision des Jagd- und Schutzgesetzes (JSG), die den Schutz der Wildtiere garantiert. Nur mit einem Gesamtpaket, bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und pragmatischem Umgang mit dem Wolf, kann der Volkswille umgesetzt werden.

Unverständliche Ablehnung von Vorstössen für die Bergbevölkerung

Die Umweltkommission des Nationalrats hatte bereits im November 2020 eine Parlamentarische Initiative für eine neue, ausgewogene JSG-Revision beschlossen; die ständerätliche Kommission lehnte sie im Januar ab. Im Oktober wurden im Nationalrat Vorstösse für verbesserten Herdenschutz und vereinfachte Entschädigungen für Wolfsrisse eingereicht. In der Budgetberatung in der Dezembersession wurden zudem Vorschläge gemacht, um die Entschädigung für den Herdenschutz und Wolfrisse zu erhöhen. Leider wurden alle abgelehnt.

Die Naturschutzorganisationen sind enttäuscht, dass es trotz der grossen Versprechungen von allen Seiten bisher keine politische Mehrheit für diese Verbesserungen gab. Wertvolle Zeit wurde so verloren. Die Naturschutzorganisationen bieten nun Hand zu einzelnen Anpassungen in der Verordnung. Sie erwarten aber, dass in einer Gesetzesrevision auch die berechtigten Schutzforderungen rasch angegangen werden. 

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