In der Schweiz findet in verschiedenen Kantonen bis tief in den Winter hinein (Ende Februar) die sogenannte Pass- und Fallenjagd (1) statt. Bei diesen hinterlistigen Jagdformen werden Füchse, Dachse, Marder, usw. auch in der winterlichen Notzeit mit Futter (Katzen- und Hundefutter, Jagdabfällen, Innereien, usw.) angelockt, vertraut gemacht und getäuscht, nur um sie sinnlos und zum Spass töten zu können. Eine Tierquälerei sondergleichen.
Wildtiere hinterlassen oftmals einen gut sichtbaren Weg – den sogenannten Pass. Davon rührt auch der Ausdruck Passjagd her, in der Hobby-Jäger das Tier auf seinem Wildwechsel abpassen. Hobby-Jäger verstecken sich dabei hinterhältig und feige, um verschiedene Wildtiere an den von Hobby-Jägern präparierten Futterstellen (Luderplatz) aus Freude am Quälen zu erschiessen (wenn dann der Räuber kommt).
Aus Schlafzimmern, Maiensäss, Passhüttchen ausgestattet mit einem Tarnfensterchen wird geschossen. Egal, ob es der gesunde Vaterfuchs oder sogar möglicherweise die Mutter der im Bau liegenden Jungen ist. Gejagt werden unsere Füchse in vielen Kantonen durchgehend bis 1. März, ab dem 15. Juni.
Mit Beginn der Paarungszeit ab Anfang Dezember liegen auf der Jagdstrecke mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits tragende Füchsinnen und regelmässig die Fuchsväter (7). Die fallen dann später als Hauptversorger der jungen Fuchsfamilien aus. Insbesondere bei Nachtansitzen besteht eine grosse Gefahr, die Fähe mit einem Jungfuchs zu verwechseln und letztendlich ein für die Welpenaufzucht zwingend erforderliches Elterntier zu töten. Spätestens ab dem Beginn der Setzzeit der Füchse ist das eine Straftat. Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht. Selbst in der Jagdliteratur wird anerkannt, dass der Rüde für die Aufzucht der Jungtiere erforderlich ist. Die Jagdgesetzgebung wird aber dem Umstand nicht gerecht, dass ausgerechnet zwischen Paarungs- und Setzzeit (das ist die Zeit, wenn die Jungtiere zur Welt kommen) Fuchseltern besonders intensiv bejagt und getötet werden, was Tierquälerei ist.
Hobby-Jäger und Jagdverbände rühmen sich gerne, „waidgerecht“ zu jagen. Waidgerecht bedeutet nicht nur, konform mit den Gesetzen zu sein, sondern vielmehr auch stets den ungeschriebenen Regeln der Jagd zu folgen. Im Jagd-Kodex zur Waidgerechtigkeit aus dem Jahr 2014 erklärt der Schweizer Jagdverband seine Philosophie der Schweizer Jägerinnen und Jäger für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Jagd. Im Folgenden heisst es dort zum Beispiel:
- Ich vermeide unnötige Beunruhigung des Wildes.
- Ich vermeide unnötiges Leiden von Tieren.
- Wo Einstände als Rückzugsgebiete des Wildes beeinträchtigt werden, setze ich mich für die Wildtiere ein.
- Ich trage Sorge zur Umwelt und setze mich dafür ein, dass Lebensräume geschützt und aufgewertet werden.
- usw.
Für den Fuchs scheint diese Jagdethik nicht zu gelten. Hier billigen Hobby-Jäger, Jagdverbände und Gesetzgeber selbst das Töten der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere! „Wir fordern die zuständigen Behörden deshalb auf, durch entsprechende Gesetze oder Schonzeiten unverzüglich den Schutz von Elterntieren während der Paarungszeit und der Zeit der Jungenaufzucht zu gewährleisten„, erläutert Carl Sonnthal von der IG Wild beim Wild. Kantone wie Genf, Neuenburg, Waadt, Fribourg, Zug oder Obwalden tun dies bereits teilweise, um der Tierquälerei einhalt zu gebieten.
Fakten statt Jägerlatein bzw. Tierquälerei
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass selbst bei einem Abschuss von drei Vierteln eines Bestands im nächsten Jahr wieder die gleiche Zahl an Tieren da ist. Und so verhält es sich beispielsweise auch mit dem Waschbären. Je stärker Füchse bejagt werden, desto mehr Nachwuchs gibt es – eine wie auch immer geartete „Regulation“ von Fuchsbeständen ist weder nötig (6), noch ist sie mit jägerischen Mitteln überhaupt möglich.
Demnach ist jede Fuchsjagd ein klarer Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, weil es am vernünftigen Grund mangelt. Es gibt seit mehr als 30 Jahren mindestens 18 wildbiologische Studien (3), die beweisen: Fuchsjagd reguliert nicht und taugt auch nicht zur Seuchenbekämpfung. Im Gegenteil (4, 5)!
Da loben wir uns den Kanton Genf mit einem professionellen Wildtiermanagement ohne Hobby-Jäger, aber mit integren Wildhütern. Es werden in Genf keine Füchse, Marder oder Dachse reguliert, nur weil Jagdzeit ist und Tierquäler einem Hobby nachgehen wollen. Dies zeigt sich auch in der eidgenössischen Jagdstatistik. Sicherheit, Tierschutz und Ethik sind die Devise.
Die IG Wild beim Wild findet, dass diese sinnfreien Massaker (2) und Tierquälerei in unser aller Lebensraum nicht zeitgemäss sind und fordert ein Verbot der gesamten Niederjagd!
Pressebild:

Wer jetzt noch Füchse jagt, jagt nicht waidgerecht
Quellen und Studien:
- Niederjagd und Krankheiten
- Schluss mit der Fuchsjagd in der Schweiz
- Wissenschaftliche Literatur
- Jäger verbreiten Krankheiten
- Jagd fördert Krankheiten
- Luxemburg verlängert Fuchsjagdverbot
- Wildbiologie und Füchse
Wir freuen uns über redaktionelle Berichterstattung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kontakt: Kommunikation IG Wild beim Wild, + 41 79 236 95 81, info@wildbeimwild.com
Über uns: Die IG Wild beim Wild versucht Wildtieren zu helfen, weil es so viele Menschen gibt, die sich entschieden haben, ihnen weh zu tun. Die IG fordert Hobby-Jäger auf, sich ein anständiges Hobby in der Natur zu suchen, das nicht anderen Lebewesen gegenüber mit Blut, Leid, Qual und Tod verbunden ist. Es ist der IG ein Hauptanliegen, in der Kulturlandschaft ein zeitgemässes und seriöses Wildtiermanagement, nach dem Vorbild vom Kanton Genf, mit professionellen Wildhütern zu implementieren.