Die Unterschriftensammlung für die Initiative “Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere” kann beginnen. Die St. Galler Regierung hat den Text geprüft und die Initiative als zulässig erklärt. Die Sammelfrist läuft am 5. Juli 2019 ab.
Weder die Gemeinden noch der Kanton würden sich den Ursachen dieses Problems annehmen. Dagegen hätten Nachbarkantone diesbezüglich griffigere Regelungen.
Mit der Gesetzesinitiative “Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere” soll auch im Kanton St.Gallen eine klare und konsequente Regelung eingeführt werden.
Stacheldraht verbieten
Stacheldraht soll etwa wie im Kanton Graubünden grundsätzlich verboten werden. Der noch vorhandene Stacheldraht soll innert vier Jahren entfernt werden.
Auch im Wald seien Zäune grundsätzlich zu verbieten. Einzige Ausnahmen bilden forstliche und ökologische Schutzeinrichtungen. Diese sind sachgemäss zu unterhalten und regelmässig zu kontrollieren.
Weidenetze (mobile Zäune) und elektrische Zäune dürfen nach dem Willen des Komitees nur aufgestellt und betrieben werden, wenn auf den Wiesen auch tatsächlich Tiere weiden.
Die Initianten haben fünf Monate Zeit, um die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln.