Kriminalität

Kamikaze-Tauben: Obergericht verschärft Strafe

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Indemini – Das Obergericht verschärft das Strafmass gegen einen «Kamikaze»-Tauben-Besitzer über den Antrag der Anklage hinaus. Der 37-Jährige präparierte eine Taube mit Gift und hoffte, dass ein Greifvogel sie erbeutet und daran verendet.

Das Zürcher Obergericht hat gestern die erstinstanzliche Strafe gegen einen Taubenzüchter verschärft, der eine sogenannte «Kamikaze»-Taube losgeschickt hat, die einen Greifvogel vergiften sollte. Es ist der erste derartige Fall schweizweit, der in zweiter Instanz beurteilt wurde.

Das Obergericht sprach den 37-jährigen Taubenhalter schuldig der mehrfachen Tierquälerei, des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über Jagd und Schutz freilebender Säugetiere und Vögel sowie anderer Delikte. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Busse von 1500 Franken. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen.

Deutlich über Urteil der Vorinstanz

Mit dem Strafmass gingen die Oberrichter deutlich über das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Bülach hinaus. Dieses hatte eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Franken – entsprechend einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten – sowie eine 1500-Franken-Busse verhängt. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Aber nicht nur über das erstinstanzliche Strafmass gingen die Oberrichter hinaus, sondern auch über den Antrag der Anklage. Die Staatsanwältin hatte eine bedingte Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 50 Franken plus Busse gefordert.

Der Verteidiger hatte auf einen umfassenden Freispruch plädiert – es gebe keinerlei Beweise dafür, dass sein Mandant die Taube mit Gift präpariert habe. Der beschuldigte Kosovare stritt vehement ab, etwas mit der Köder-Taube zu tun zu haben. Es sei ein fremdes Tier gewesen. Allerdings widersprach er sich immer wieder und wirkte nicht glaubhaft.

Staatsanwältin Susanne Steinhauser zeigte sich nach der Urteilseröffnung sehr zufrieden. Sie lobte die «klare Sprache des Gerichts». Dieses habe deutlich gemacht, dass es kein Kavaliersdelikt sei, mit Köder-Tauben gegen geschützte Greifvögel vorzugehen.

Gericht hat keine Zweifel

Wie der Gerichtsvorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, hatte das Gericht keine Zweifel daran, dass es sich bei der mit einem hochgiftigen Mittel präparierten Taube um ein Tier aus dem Taubenschlag des Beschuldigten gehandelt habe. Es stützte sich dabei auf das Verhalten der Taube, aber auch auf Verhalten und Aussagen des Beschuldigten.

Ein auf Tierschutz spezialisierter Polizist hatte den mit Farbe markierten und unberingten Vogel am 21. März 2016 entdeckt, als dieser – untypisch für eine Taube – ganz allein beim Taubenschlag war und hinein wollte. Der Polizist habe ihn ins Ausflugsgehege gesperrt, bis der Taubenhalter kam und ihn einfing.

Anstatt das Tier aber dem Polizisten zu geben, warf er es aus dem Gehege in die Luft. Die Taube kam jedoch zum Schlag zurück und wurde schliesslich eingefangen. Ihre Federn waren mit einem in der Schweiz verbotenen Gift kontaminiert.

Für das Hinauswerfen der Taube gebe es nur eine Erklärung, sagte der Richter: «Sie wussten genau, dass die Taube vergiftet war». Nur die Tatsache, dass sie zurück zum Schlag kam, verhinderte, dass ein Greifvogel sie schlug und am Gift verendete. Greifvögel seien aber geschützte Tiere, manche seien in ihrem Bestand gefährdet. Wer im Kanton einen Greifvogel töte, nehme die Ausrottung einer ganzen Spezies in Kauf, so der Richter.

«Absolute Frechheit»

Der Einsatz einer «Kamikaze»-Taube durch den Beschuldigten zeuge von einer «absoluten Frechheit und Selbstherrlichkeit», sagte ein zweiter Richter. Zwar sei juristisch die Tierquälerei der Taube das schwerste Vergehen. Für ihn sei die schlimmste Tat aber die versuchte Tötung eines Greifvogels, ein Vergehen gegen das Jagdgesetz.

Seit einigen Jahren kommen in der Schweiz immer wieder Greifvögel zu Tode, die mit Gift präparierte Tauben schlagen. Im Sommer 2016 wurde erstmals in der Schweiz ein Taubenzüchter deswegen verurteilt.

 

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