Kriminalität

Getroffene Hunde bellen

Vorstandsmitglieder vom militanten Verein Jagd Schweiz setzen sich auch nebst der Jagd für die Tierquälerei ein. Eine erste Abfuhr erhielt nun Fabio Regazzi, der Widerhaken beim Angeln wieder salonfähig machen möchte.
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Der Verein Jagd Schweiz ist unter anderem mit der ökonomischen Welt verbunden.

Mitglieder dieses Vereins haben Beziehungen mit Vertretern der Macht im Allgemeinen. Weiter bedienen sie sich unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel um Einfluss auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zu nehmen.

Dies machen Anhänger des militanten Vereins “Jagd Schweiz” (Tarzisius Caviezel, Thomas Hüssy, Peter Zenklusen, Jean-Claude Givel, Franco Scodeller, Hanspeter Egli, Fabio Regazzi, Enrico Capra, Adrian Zumstein), organisiert vom FDP Nationalrat Thierry Burkart, zurzeit erneut.

Am Sonntag, den 11. September 2016 um 11:27 schreibt an seinem Luderplatz der Bundeshausredaktor für die Basler Zeitung, ein Hobby-Jäger namens Dominik Feusi über die Infrastruktur der Basler Zeitung ein Email an Hanspeter Egli vom militanten Verein «Jagd Schweiz«.

In dem Schreiben fordert Domink Feusi, ein Jagdkritiker von der IG Wild beim Wild ganz ruhig zu stellen, von der Bildfläche verschwinden zu lassen – auf jeden Fall mundtot zu machen.

Dominik Feusi
Begründen tut er dies mit 2 Screenshots und gefährlichem Halbwissen.

Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopfe her

Präsident Hanspeter Egli nimmt den Köder sofort auf und versendet noch am selben Abend ein Email an alle (oben auf dem Screenshot vom militanten Verein «Jagd Schweiz») Vorstandsmitglieder des Clans.

Zwei Monate später am 16. November 2016 gibt der militante Verein «Jagd Schweiz» im beschaulichen Hauptsitz in Zofingen einem Anwalt aus Lugano schriftlich das Mandat, gegen Wild beim Wild vorzugehen. Der Anwalt aus Lugano wurde von Thierry Burkart kontaktiert. Beide kennen sich vom TCS. Thierry Burkart lebt die Philosophie der Waffennarren und nimmt jährlich mehrmals an Jagden teil. Er findet unter anderem als Treiber bei der Hetze auf Wildtiere sowie dem Betrachten der letalen Tierquälerei seine Befriedigung im Leben.

Der Anwalt aus Lugano versendet darauf am 20. Dezember 2016 eine Zivilklage an das Bezirksgericht in Locarno. Darin fordert er in einer super provisorischen Verfügung 3 Artikel auf der Homepage von Wild beim Wild und ein Posting auf Facebook zu löschen:

  1. Die Argumentarien «Initiative Wildhüter statt Jäger» und «Wild beim Wild wirft dem Verband Jagd Schweiz verschiedene Straftaten vor und erstattet Strafanzeige«
  2. Flyer Abschaffung der Hobby-Jagd
  3. Weiter sei zu verbieten, diese Artikel und Flyer wieder zu veröffentlichen.
Jagd Schweiz

In dem anwaltlichen Schreiben wird erwähnt, dass auch eine Strafanzeige eingereicht wurde.

Am 28.12.2016 erhält Wild beim Wild Post vom Bezirksrichter aus Locarno. In seiner super provisorischen Verfügung datiert 23.12.2016 verlangt er, dass Wild beim Wild umgehend folgendes erledigt:

1.) In einem Argumentarium fünf Sätze löscht:

a)  Vielerorts gehen laut Medienberichten mafiöse Strukturen, Korruption, Tierquälerei, Filz, Wilderei und Kriminalität mit der Unkultur der Jäger einher.

b) Überall dort, wo keine psychopathischen JägerInnen in der Natur erlaubt sind, gibt es eine blühende und reichhaltigere Artenvielfalt.

c) JägerInnen sind immer auch Terroristen und Wildtiere Flüchtlinge.

d) In der Schweiz gibt es keinen Verein, dessen Mitglieder nachweislich Jahr pro Jahr im vierstelligen Bereich in Gesetzesübertretungen wie Verstösse gegen das Jagdrecht, Wilderei, Waffenschmuggel, Umweltdelikte, Tierschutzverstösse, Verkehrsdelikte, Korruption und viele andere kriminelle Aktivitäten involviert sind, wie der Verband Jagd Schweiz. Die sizilianische Mafia ist im Vergleich dazu eine Sonntagsschule im Land. Jagd Schweiz hat sich als Feigenblatt einfach Naturschutz auf die Fahne geschrieben.

2.) Der Artikel «Wild beim Wild wirft dem Verband Jagd Schweiz verschiedene Straftaten vor und erstattet Strafanzeige«

3.) Den Flyer (Abschaffung der Hobby-Jagd) auf Facebook löscht sowie das Posting dazu.

Dazu gab es eine Vorladung an die Parteien zur Verhandlung am 13. Februar 2017 vor dem Bezirksgericht in Locarno, um den Sachverhalt genau zu erörtern.

Die Forderungen des Bezirksrichters wurden unter Protest! provisorisch erfüllt. Um 14:00 gleichentags sind die beanstandeten Texte und der Flyer ordnungsgemäss an den gewünschten Stellen deaktiviert.

Für den unbedarften Leser, der die unredlichen Machenschaften der selbsternannten Raubtiere vom Verein “Jagd Schweiz” und die wild-biologischen Zusammenhänge nicht kennt, können die Dokumentationen von der IG Wild beim Wild in der Tat zu Beginn Unverständnis hervorrufen. Insbesondere bei den vielen militanten Jäger.

Bei einer fundierten Analyse ist die Klage bzw. super provisorische Verfügung vom Verein “Jagd Schweiz” jedoch genauso widersinnig, wie wenn ein islamischer Verein den Medien in der Schweiz verbieten möchte, die terroristischen Aktivitäten seiner Mitglieder zu dokumentieren, die diesen Verein ebenso diskreditieren.

Die Pseudo-Jäger des fragwürdigen Vereins “Jagd Schweiz” provozieren immer auch durch ihre kriminellen Taten, sodass es legitim ist, auch negativ aber wahrheitsgetreu über den Verein “Jagd Schweiz” zu schreiben. Nur weil die Opfer der terroristischen Aktivitäten der Jäger nicht 100 % menschlicher Natur sind, bedeutet dies für Tierschützer nicht, dass die Taten der Pseudo-Jäger weniger abscheulich bzw. irrsinnig sind. Zudem widersprechen Taten der Pseudo-Jäger immer auch diametral den schweizerischen Tierschutzgesetzen z. B. Art 26 und Art. 4.

Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.

Wildtiere haben keine Stimme und können bei angeblich demokratischen Entscheidungen auch nicht mitreden. Der angeblich gesetzliche Auftrag für die Jäger Wildtiere zu quälen, geben sich die Jäger durch Lug und Trug sowie schäbiger Lobbyarbeit selber. Wir vom Wildtierschutz geben den Wildtieren eine Stimme zusammen mit wissenschaftlichen und wild-biologischen Erkenntnissen. Wildtiere haben auch Gefühle und Emotionen. Sie können leiden, trauern und Freude empfinden. Sie leben wie wir Menschen in Familienverbänden und Sozialstrukturen, welche die heutigen Jäger meist zum Spass zerschiessen – solche Schandtaten machen nicht einmal Tiere.

Im August 2011 schrieb dieser Verein:

“JagdSchweiz weiss, dass sich Wildtierbestände grundsätzlich – auch in unserer Kulturlandschaft – von selber regulieren würden.”

Das ist zusätzlich ein klarer Hinweis (nebst den vielen Jagd freien Gebieten), dass es wie bei kriminellen Organisationen beim militanten Verein “Jagd Schweiz” eigentlich nur um Manipulation, Terror, Blut, Ausbeutung, Unkultur, Opfer, Drohungen, Gewalt, Kriminalität, Geld, Verletzte, Macht usw. geht.

Allein im Kanton Graubünden gab es z. B. gegen die Pseudo-Jäger vom Dachverband “Jagd Schweiz” laut dem Amt für Jagd und Fischerei Graubünden in den letzten Jahren eine vierstellige Zahl an Anzeigen und Bussen – Tendenz steigend.

Aber nicht nur das. Die Medien in der Westschweiz, Tessin und Deutschschweiz bringen in grosser Anzahl Meldungen über verschiedenste kriminelle Aktivitäten der Pseudo-Jäger vom militanten Verein “Jagd Schweiz”.

Wer Zeitungen liest, weiss, dass in den Medien auch Begriffe wie Fleischmafia, Waffenmafia, Bankenmafia, Ölmafia, Dopingmafia, Baumafia, Chemiemafia usw. verwendet werden. Diese Ausdrucksform und Analogien gehören zur journalistischen Freiheit sowie freien Meinungsäusserung in einer Demokratie.

Ein weiteres Merkmal krimineller Organisationen ist, dass sie immer glauben, die andere Seite muss man bekämpfen, auslöschen, diskreditieren usw. damit sie wie gewohnt weiter der Unkultur frönen können.

In der Schweiz gibt es jedes Jahr mehr Verletzte und Todesopfer durch die Pseudo-Jäger vom berüchtigten Verein “Jagd Schweiz” als durch islamische Terroristen, Militär, Sekten, Rockerbanden usw. Dieser gemeingefährliche Verein “Jagd Schweiz” ist eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Jedes Jahr gibt es zudem über 150’000 Wildtieropfer in der Schweiz – meist sinnlos zum Spass gemeuchelt. Die Jäger bezahlen sogar noch für derartige Schandtaten. Das Gesetz «Du sollst nicht töten» gilt auch für Tiere als Opfer in einem christlich geprägten Land.

Die IG Wild beim Wild macht innerhalb ihrer gemeinnützigen Arbeit auch Gewaltprävention. Wir bieten Frauen und Kindern welche in einem Jägerhaushalt leben und unter Gewalt, Manipulation der Jäger leiden, Hilfe an.

Jagdwaffen führen auch zu Missbrauch in unserem Sozialleben. Immer wieder kommt es zu Schusswaffensuiziden, Drohungen und tödlichen Tragödien (rund 220 pro Jahr in der Schweiz). Alle zwei Wochen wird in der Schweiz eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Meistens wird aber (im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich) in den Medien bei Gewaltverbrechen gar nicht erwähnt bzw. recherchiert, dass die Täter unter anderem auch Jäger waren. Nicht selten sind Sportschützen auch Jäger und Täter. Es gibt Studien, die zeigen, dass 90 Prozent der Gewaltverbrechen an Menschen als Tierquäler wie Jäger angefangen haben. Sie übten zuerst an Tieren.

Jagdkritik ist auch Menschenschutz. Jahr für Jahr werden unzählige Menschen durch Jäger und Jägerwaffen getötet und verletzt, teilweise so schwer, dass sie im Rollstuhl sitzen oder ihnen Glieder amputiert werden müssen.

In der Schweiz, wo es nur Statistiken über Unfälle unter Jägern gibt (durch Jäger betroffene Privatpersonen also nicht erfasst werden!), gab es zwischen 2010 und 2013 vierzehn tödliche Jagdunfälle und rund 200 nicht tödliche Unfälle mit Jägerwaffen von Total 1157 Unfälle, laut dem Büro für Unfallverhütung. Jäger zählen nur die “Strecke” der getöteten Tiere, nicht aber die menschlichen Opfer ihres blutigen Hobbys.

Jäger weigern sich immer gegen psychologische Gutachten, wenn Verschärfungen im Umgang mit Waffen gefordert werden, wie zuletzt innerhalb der EU im Rahmen der Terrorbekämpfung. Jagdverbände sind auch dort aggressiv gegen die neue Richtlinie vorgegangen. EU-Beamte berichteten ebenfalls von Gewaltandrohungen.

In manchen Kantonen haben die Förster Angst, offen ihre positive Meinung z. B. zu den Beutegreifern zu sagen, weil sie sonst massiv von den Jägern angegangen werden und deren militanten Repressalien fürchten.

Der militante Verein «Jagd Schweiz» und andere dubiose Jägerverbände entstanden in erster Linie, um hauptsächlich gegen die Beutegreifer (Fuchs, Luchs, Wolf und Co.) – ihre Beutekonkurrenten vorgehen zu können und dies machen sie bis heute.

Nicht nur wissenschaftliche und wild-biologische Fakten werden vom anstössigen Verein «Jagd Schweiz» einfach unter den Teppich gekehrt. Normal ist das nicht.

Laut Psychologen, Psychoanalytiker, Kriminologen, Neurologen, richtigen Jägern der Naturvölker sind Menschen welche Lebewesen zum Spass quälen sowie erschiessen und nicht zum Nahrungserwerb jagen, Menschen mit Störungen, die in therapeutische Behandlung gehören und sicher nicht in Besitz von Schusswaffen. Auch Gewalttaten an Tieren verändern das Gehirn, die Psyche und den Charakter.

Wenn jemand mit Fakten konfrontiert wird und dieser sich nur mit juristischer Gewalt zur Wehr setzen kann, kann man davon ausgehen, dass er etwas mit der Sache zu tun hat – sprichwörtlich bellen getroffene Hunde.

Sollte einer unserer Artikel trotz gewissenhafter Recherche falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, sind wir dankbar für Hinweise und nehmen diese sehr ernst.

Update 30.1.2017

Heute Montag, den 30.1.2017, kam erneut Post von dem pöbelnden Verein «Jagd Schweiz», bzw. dem gleichen Anwalt. Ähnliche Forderungen, – nur diesmal ist der Bezirksrichter nicht darauf eingegangen.

Jagd Schweiz

Wild beim Wild beschäftigt sich seit Jahren praktisch Tag für Tag mit der sinnlosen Gewalt der Jäger vom Verein “Jagd Schweiz”. Aus diesem Grund erlauben wir uns auch eine fachliche Beurteilung der Jägerschaft aufgrund von persönlichen Erfahrungen, Berichten, Recherchen, Briefen, Videos, Studien usw. und verwenden unserer Meinung nach zu Recht Begriffe wie Psychopathie, Mafia, Grüne Pest, Wilderei, Kriminalität, Korruption, Terror, Waffenschieber, Drohungen, Krieg gegen Wildtiere, Tierquälerei usw. im Zusammenhang mit den Jägern vom Verein “Jagd Schweiz”.

Der Verein “Jagd Schweiz” kultiviert in erster Linie Respektlosigkeit und eine Gewaltkultur – genau das Gegenteil, wonach ein Mensch in unserer Gesellschaft streben sollte.

Die Texte und Grafiken von Wild beim Wild sind inhaltlich richtig und entsprechen journalistischer sowie der künstlerischen Freiheit, der freien Meinungsäusserung sowie Wissenschaftsfreiheit.

Der Verein “Jagd Schweiz” wurde nicht herabgesetzt oder verleumdet, sondern über investigativen Journalismus und Art in den richtigen analogischen Kontext gebracht! Personengesamtheiten oder Angehörige einer bestimmten Berufsgruppe (wie Jäger) sind zudem nicht vor einer Verleumdung, Ehrverletzung usw. geschützt.

Die Meinungsäusserungsfreiheit umfasst grundsätzlich die Rechte, sich eine Meinung zu bilden, diese zu äussern und zu verbreiten. Damit einhergehend wird auch die Informationsfreiheit gewährleistet. Im internationalen Bereich werden diese Grundrechte auch durch die Art. 10 der EMRK, Art. 15 Abs. 3 des UNO-Paktes I und Art. 19 Abs. 2 des UNO Paktes II gewährleistet.

Die Mitglieder vom als militant zu bezeichnenden Verein “Jagd Schweiz” gehen seit Jahren gegen aus ihrer Sicht negativen Berichterstattungen, Fotos, Kommentare, Recherchen, wissenschaftliche Studien usw. nicht nur in den Medien unter anderem mit juristischer Gewalt gegen die Urheber vor.

Die Analogie als rhetorischer Begriff in der journalistischen Arbeit bezeichnet ein Stilmittel, in welchem ähnliche Strukturen oder Sachverhalte in einen Zusammenhang gestellt werden. Zwischen zwei Dingen besteht eine Analogie, wenn sie sich durch ein Merkmal ähnlich sind, auch wenn sie sich in anderen Merkmalen unterscheiden können. Dieses Stilmittel wird häufig dazu verwendet, sich schon bekannte Informationen aus einem vergleichbaren Sachzusammenhang, oder auch einen in einem vergleichbaren Zusammenhang bereits gefundenen Konsens, zur Veranschaulichung eines anderen Zusammenhanges oder zur Verstärkung eines Argumentes in einem anderen Zusammenhang zunutze zu machen.

Die IG Wild beim Wild trifft die nötigen Vorbereitungen, gegen alle Vorstandsmitglieder vom militanten Verein “Jagd Schweiz” usw. eine passende Strafanzeige zu platzieren.

https://jagdschweiz.ch/jagdschweiz/
https://jagdschweiz.ch/jagdschweiz/

Update 13.2.2017

Ein erstes Zusammentreffen der Parteien fand auf dem Bezirksgericht in Locarno statt. Der Anwalt vom hetzerischen Verein Jagd Schweiz möchte Zustände wie in einer Banananrepublik. Diesen Wunsch können wir leider nicht erfüllen.

Die nächste Verhandlung ist nun auf Ende März angesetzt.

Update 23.2.2017

Vorstandsmitglieder vom militanten Verein Jagd Schweiz setzen sich auch nebst der Jagd für die Tierquälerei ein. Eine erste Abfuhr erhielt nun Fabio Regazzi, der Widerhaken beim Angeln wieder salonfähig machen möchte.

UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats) lehnt die Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI), zur Einführung der Verwendung von Widerhaken in Fliessgewässern ab, weil es Tierquälerei ist.

Die Motion Regazzi (14.4045) verlangt eine Änderung von Art. 5b Abs. 4 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF), mit der den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Berufsfischerinnen und Berufsfischern sowie Anglerinnen und Anglern, die über einen Sachkundenachweis nach Art. 5a VBGF verfügen, die Verwendung von Angeln mit Widerhaken nicht nur in Seen und Stauhaltungen, sondern auch in Fliessgewässern zu erlauben, wie TIR schreibt.

Der rechts- und bauernlastige Nationalrat hatte die Motion von Fabio Regazzi am 12. September 2016 entgegen der Empfehlung des Bundesrates angenommen. An ihrer Sitzung vom 19. Januar 2017 hat die Kommission (UREK-S) den Vorstoss nun aber mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen.

Der Einsatz von Widerhaken verstösst unter anderem gegen Art. 4 Abs. 2 des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG), wonach niemand einem Tier ungerechtfertigt unnötige Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügen darf, einem Grundpfeiler des Schweizer Tierschutzrechts.

Am 15.3.2017 hat auch der Ständerat klar NEIN zu der Motion von Fabio Regazzi gesagt.

Tierquälerei ist eben keine Tradition.

Update 28.3.2017

Die Zivilklage wurde suspendiert.

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